Mein Steuerbescheid weicht von dem Ergebnis der Berechnung des Steuerprogramms (Wiso) ab.

In dem Bescheid wird folgende Begründung angegeben: es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (zum Beispiel Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (zum Beispiel Einkünfte, Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte), sind entsprechende Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1254 € zu mindern. (Die 1254 Euro sind die 2/3 meiner tatsächlich angefallenen Kinderbetreuungskosten).

Will das Finanzamt damit ausdrücken, dass mein Kind Bafög oder ähnliches erhalten habe und verrechnet damit die Betreuungskosten?

Das Kind ist 6 Jahre alt, besucht den Kindergarten und erhält Unterhaltsvorschuss.

Ein weiteres Kind, für das ich Kinder Betreuungs Kosten angesetzt habe, ist neun Jahre alt geht zur Schule und erhält Unterhalt vom Vater.

Irrt das Steuerprogramm oder sollte ich Einspruch einlegen?

Vielen Dank vor ab für Ratschläge und Antworten.