Bleibt Verlustvortrag bestehen trotz Lohnsteuererstattung?

1 Antwort

Nein.

Wenn der Arbeitslohn 9.300 war, bleiben nach Abzug der Werbungskostenpauschale noch 8.300 übrig.

Von diesen wird der festgestellte Verlust abgezogen. Damit verzischen sich die Sonderausgaben usw. ins Nirvana und sind endgültig für den Abzug verloren.

Wenn nach Abzug des Verlustvortrages von 8.300 noch etwas übrig ist, wird dies ins Folgejahr vorgetragen.

Da auch ohne den Verlustabzug keine Einkommensteuer entstehen würde, versickert der Verlustvortrag auf diese Weise im Gully.


FriedaR 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 21:59

Vielen Dank für die Antwort! Ich denke ich habe die Berechnungsmethode verstanden.

Nur mal hypothetisch: Wenn ich also erst ab 2018 angefangen hätte statt Ende 2017 und dann das gesamte Jahr Einkommen erzielt hätte, dann hätte ich den angenommenen Verlustvortrag der vier Jahre vom vollen Jahres-Bruttoeinkommen 2018 (abzgl. Werbungskostenpauschale) abziehen können?

LittleArrow  06.02.2018, 22:53
@FriedaR

Fast. Genauer: vom zu versteuernden Einkommen. Letzteres ergibt sich als Rest von den Einkünften (Bruttogehalt minus Werbungskosten) minus Sonderausgaben (wie Kranken-/Pflegeversicherung, Sozialversicherungsbeiträge, Spenden etc.).

Der Arbeitsbeginn in 2018 und vorher noch eine Studienreise wären also besser gewesen.

wfwbinder  06.02.2018, 19:15

Sehr treffend geschrieben. DH