Bleibt Verlustvortrag bestehen trotz Lohnsteuererstattung?
Ich habe 2017 mein Masterstudium (=Zweitstudium) beendet und die letzten vier Monate des Jahres dann Einkommen aus Lohnarbeit erhalten, wobei monatlich Lohnsteuer gezahlt wurde (insgesamt ~ 1100€ Lohnsteuer). Auf das gesamte Jahr 2017 gesehen habe ich 9300€ Einkommen erhalten, das ist nur knapp über dem Grundfreibetrag von 8820€. Das heißt ja, dass ich nur 480€ zu versteuerndes Einkommen hätte und damit fast die komplette Lohnsteuer von 1100€ zurückerstattet bekommen sollte, wenn ich es richtig verstanden habe.
Nun möchte ich auch für die vergangenen vier Jahre des Studiums noch Steuererklärungen nachreichen, um vom Verlustvortrag der Werbungskosten zu profitieren.
Wie würde ein theoretischer Verlustvortrag aus den letzten vier Jahren dann mit der Situation in 2017 verrechnet werden?
Wir der Verlustvortrag dann um die 480€ gemindert, weil das mein jährlicher Einkommensgewinn war? Falls nach dieser Differenz noch etwas übrig bleiben sollte, wird der Verlust dann in 2018 weiter überführt? Oder kommt da noch die Werbungskostenpauschale zum tragen, die mir ja im Prinzip schon gewährt wurde, wenn ich es richtig verstanden habe?
1 Antwort
Nein.
Wenn der Arbeitslohn 9.300 war, bleiben nach Abzug der Werbungskostenpauschale noch 8.300 übrig.
Von diesen wird der festgestellte Verlust abgezogen. Damit verzischen sich die Sonderausgaben usw. ins Nirvana und sind endgültig für den Abzug verloren.
Wenn nach Abzug des Verlustvortrages von 8.300 noch etwas übrig ist, wird dies ins Folgejahr vorgetragen.
Da auch ohne den Verlustabzug keine Einkommensteuer entstehen würde, versickert der Verlustvortrag auf diese Weise im Gully.
Fast. Genauer: vom zu versteuernden Einkommen. Letzteres ergibt sich als Rest von den Einkünften (Bruttogehalt minus Werbungskosten) minus Sonderausgaben (wie Kranken-/Pflegeversicherung, Sozialversicherungsbeiträge, Spenden etc.).
Der Arbeitsbeginn in 2018 und vorher noch eine Studienreise wären also besser gewesen.
Vielen Dank für die Antwort! Ich denke ich habe die Berechnungsmethode verstanden.
Nur mal hypothetisch: Wenn ich also erst ab 2018 angefangen hätte statt Ende 2017 und dann das gesamte Jahr Einkommen erzielt hätte, dann hätte ich den angenommenen Verlustvortrag der vier Jahre vom vollen Jahres-Bruttoeinkommen 2018 (abzgl. Werbungskostenpauschale) abziehen können?