Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber legt nicht die Steuerklasse fest. Wenn du meinst, die Steuerklasse 2 beanspruchen zu können, musst du dieses beantragen. Das hast du ja offensichtlich nicht getan. Dein Arbeitgeber ruft lediglich die gespeicherten Daten der Elstam-Datenbank ab und muss auch zwingend mit diesen abrechnen. Ist da die Steuerklasse 1 gespeichert, muss er die auch verwenden.

Wenn Fehler in der Veranlagung passieren, kann man Einspruch einlegen. Das hast du mangels Wissen unterlassen. Fehlendes Fachwissen ist aber kein Änderungsgrund, da es ja so etwas wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine gibt, die man beauftragen könnte.

Hast du tatsächlich alles korrekt ausgefüllt in den Erklärungen, also auch in der Anlage Kind alle Angaben zum Entlastungsbetrag? Bist du auch tatsächlich alleinerziehend oder lebst du mit einem/r anderen Volljährigem/n zusammen? Hast du elektronisch versendet oder Papiererklärungen abgegeben?


Soetwas ist nicht außergewöhnlich. Auch nicht das die Mitarbeiter der Steuerbehörden keinerlei Unrechtsbewusstsein bei Fehlern haben. Schließlich können die jederzeit Fehlerhafte Steuerbescheide ausstellen und müssen nicht für Kosten haften, die so entstehen. Sie müssen die Bescheide nur korrigieren, falls gefordert.

In der Siedlung in der ich lebe, wurden vor 20 Jahren dutzende Bauplätze verkauft und die Grunderwerbssteuer falsch berechnet. Es wurden Erschließungskosten ebenfalls mit Grunderwerbssteuer belastet. Alle meine Nachbarn haben die fehlerhaften Steuerbescheide aktzeptiert. Ich konnte das mit einem einzigen Telefon-Anruf beim FA klären. Verursacher war der Notar, der eine fehlerhafte Zusammenfassung der Kaufverträge an das FA weitergeleitet hatte. Ein Anwohner hat versucht dagegen zu klagen. Der musste sich Vorwürfe vom Richter anhöhren. Schließlich hätte er ja den fehlerhaften Bescheid anerkannt, warum er denn dann nachträglich klagte, wollte er wissen. Auch ein Passus im Vertrag der fälschlicherweise darauf hin wies, das auf den Kaufpreis die Grunderwerbsteuer zu zahlen sei, obwohl der Wert für Grund und Boden und die Erschließungskosten separat aufgeführt waren.

Der Notar darauf angesprochen meinte das wäre nicht so, ich wäre falsch informiert und müsse auf den Kaufpreis incls. Erschließungskosten die Grunderwerbsteuer zahlen. Bei dem Notar habe nicht unterschrieben, eine Woche später bei anderem Notar.

Fazit niemand will Schuld sein, alle sorgen dafür das der Bürger in jedem Fall geschröpft wird, entgegen der Rechtslage.


Hallo,

meine Vorredner haben Recht !

Wenn man sich schon selbst an unbekanntes Terrain heran wagt, sollte man sich zumindest mit der gesamten inhaltlichen Materie vertraut machen.

Denn sobald man den Steuerbescheid in den Händen hält, muss man ihn nach Fehlern prüfen und ggf. innerhalb eines Monats per Einspruch aktiv werden, damit etwaige Fehler korrigiert werden können.

Menschen, auch die vom Finanzamt, machen nun einmal Fehler ! Wenn du dich nicht mit deinen rechtl. Möglichkeiten zum Gegensteuern auskennst bzw. den Bescheid nicht einmal prüfst oder prüfen lässt, kannst du niemanden zur Rechenschaft ziehen.


Das Finanzamt kann bis zu 13 Jahre Steuern nachfordern, aber nur bei nachgewiesener Steuerhinterziehung.

Du hättest Einspruch einlegen können.

Du hättest einen Fachmann beauftragen können, wenn du keine Ahnung von der Materie hast. Oder behandelst du deine Zahnschmerzen auch selber?

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen, genau so wie dir hier Fehler unterlaufen sind.

Da brauchst du jetzt nicht die alleinige Schuld beim Finanzamt suchen, sondern ab und an muss man sich auch mal an die eigene Nase fassen, auch wenn es schwerfällt.


Das Kauderwelsch kommt von ganz wo anders her - in den Steuerbescheiden steht keiner.

Wenn Du schon selbst weisst, dass es Deine Fehler waren (die Steuerbescheide hast Du bestandskräftig werden lassen) - warum dann jetzt diese Reaktion?

Wegen was willst Du Dich beschweren - gegen was willst Du klagen?