Jahrelang Falsche Steuerklasse dazu Steuerbescheide falsch veranlagt?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber legt nicht die Steuerklasse fest. Wenn du meinst, die Steuerklasse 2 beanspruchen zu können, musst du dieses beantragen. Das hast du ja offensichtlich nicht getan. Dein Arbeitgeber ruft lediglich die gespeicherten Daten der Elstam-Datenbank ab und muss auch zwingend mit diesen abrechnen. Ist da die Steuerklasse 1 gespeichert, muss er die auch verwenden.

Wenn Fehler in der Veranlagung passieren, kann man Einspruch einlegen. Das hast du mangels Wissen unterlassen. Fehlendes Fachwissen ist aber kein Änderungsgrund, da es ja so etwas wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine gibt, die man beauftragen könnte.

Hast du tatsächlich alles korrekt ausgefüllt in den Erklärungen, also auch in der Anlage Kind alle Angaben zum Entlastungsbetrag? Bist du auch tatsächlich alleinerziehend oder lebst du mit einem/r anderen Volljährigem/n zusammen? Hast du elektronisch versendet oder Papiererklärungen abgegeben?


wfwbinder  07.09.2018, 11:39

Der Witz ist ja, die Fragerin hat die Steuererklärung richtig ausgefüllt:

Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht.

Elster hatte anscheinend das richtig Ergebnis, der Bescheid wich von Elster ab.

Leider wurde kein Einspruch eingelegt, sondern sich nur seit 2010 tatenlos vor sich hin geärgert.

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:02
@wfwbinder

Leider habe ich mich eben nicht geärgert , sonst würde ich nicht hier schreiben . Wie gesagt, ich wohl etwas sehr naiv ;)

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:32

Hallo, ja das habe ich alles getan, elektronisch und mit den richtigen Angaben und Kreuzen. Danke schon mal für die Antwort :)

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:31

Hallo, ja das habe ich alles getan, elektronisch und mit den richtigen Angaben und Kreuzen. Danke schon mal für die Antwort :)

Soetwas ist nicht außergewöhnlich. Auch nicht das die Mitarbeiter der Steuerbehörden keinerlei Unrechtsbewusstsein bei Fehlern haben. Schließlich können die jederzeit Fehlerhafte Steuerbescheide ausstellen und müssen nicht für Kosten haften, die so entstehen. Sie müssen die Bescheide nur korrigieren, falls gefordert.

In der Siedlung in der ich lebe, wurden vor 20 Jahren dutzende Bauplätze verkauft und die Grunderwerbssteuer falsch berechnet. Es wurden Erschließungskosten ebenfalls mit Grunderwerbssteuer belastet. Alle meine Nachbarn haben die fehlerhaften Steuerbescheide aktzeptiert. Ich konnte das mit einem einzigen Telefon-Anruf beim FA klären. Verursacher war der Notar, der eine fehlerhafte Zusammenfassung der Kaufverträge an das FA weitergeleitet hatte. Ein Anwohner hat versucht dagegen zu klagen. Der musste sich Vorwürfe vom Richter anhöhren. Schließlich hätte er ja den fehlerhaften Bescheid anerkannt, warum er denn dann nachträglich klagte, wollte er wissen. Auch ein Passus im Vertrag der fälschlicherweise darauf hin wies, das auf den Kaufpreis die Grunderwerbsteuer zu zahlen sei, obwohl der Wert für Grund und Boden und die Erschließungskosten separat aufgeführt waren.

Der Notar darauf angesprochen meinte das wäre nicht so, ich wäre falsch informiert und müsse auf den Kaufpreis incls. Erschließungskosten die Grunderwerbsteuer zahlen. Bei dem Notar habe nicht unterschrieben, eine Woche später bei anderem Notar.

Fazit niemand will Schuld sein, alle sorgen dafür das der Bürger in jedem Fall geschröpft wird, entgegen der Rechtslage.


Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 17:47

Sieht man mal was da so geht, vor allem wenn man „nichts“ weiß glücklicherweise hatte ich jetzt Glück , ich bekomme mein Geld zum Teil wieder dank r

Nach§ 129 AO ist die Finanzverwaltung befugt, auch bestandskräftige Bescheide wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten zulasten der Steuerpflichtigen zu korrigieren.

correct  07.09.2018, 18:33
@Xmasmanu

Das Fettgedruckte könntest Du doch noch zehn mal hier einstellen - es hat bisher noch keiner gesehen.

Wenn man nichts weiss - lesen kann man ja wohl (Rechtsbehelfbelehrung in jedem Bescheid).

Wenn man das nicht nutzt sind andere Schuld, sind blöd und betrügen auch noch.

Die Welt ist schlecht.

Hallo,

meine Vorredner haben Recht !

Wenn man sich schon selbst an unbekanntes Terrain heran wagt, sollte man sich zumindest mit der gesamten inhaltlichen Materie vertraut machen.

Denn sobald man den Steuerbescheid in den Händen hält, muss man ihn nach Fehlern prüfen und ggf. innerhalb eines Monats per Einspruch aktiv werden, damit etwaige Fehler korrigiert werden können.

Menschen, auch die vom Finanzamt, machen nun einmal Fehler ! Wenn du dich nicht mit deinen rechtl. Möglichkeiten zum Gegensteuern auskennst bzw. den Bescheid nicht einmal prüfst oder prüfen lässt, kannst du niemanden zur Rechenschaft ziehen.


Xmasmanu 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 21:12

Ich wollte ein paar sachliche Antworten und nicht auf meine Blödheit hingewiesen werden. Ich weiß schon warum ich diese Foren nicht mag. Aber danke fürs Antworten

Gaenseliesel  06.09.2018, 21:47
@Xmasmanu

Was soll das, dieser Kommentar ist jetzt einigermaßen unfair von dir. :-(

Wir machen doch diese Gesetze auch nicht !! Wir helfen euch da draußen doch nur, diese Gesetze alltagstauglich zu vermitteln.

Für sensible Naturen wie dich, scheint dieses Forum dann wohl tatsächlich nicht die richtige Adresse zu sein.

Wenn du deinen Fehler schon selbst erkannt hast, was wolltest du denn jetzt noch von uns hören ?

Es gibt leider keine positivere Antwort auf deine Frage und was dahingehend bei dir falsch gelaufen ist, sollten wir dann schon sagen dürfen, sorry !

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 05:35
@Gaenseliesel

Tut mir leid, nimm’s mir nicht übel,bin wohl etwas gefrustet, es ging mir letztendlich auch nicht um positive Antworten ;ich frage mich halt, wieso mir keiner sagen kann, wieso diese Fehler passieren?? Was stimmt da im System nicht, dass man 6 Jahre in der falschen Steuerklasse ist und dann noch falsch veranlagt wird. Außer natürlich meiner absoluten dämlichen Naivität? Funktioniert die Software nicht? Liegt es am Sachbearbeiter ? Werden alle gleich veranlagt weil man auf den Einspruch der Leute spekuliert? Und wenn da etwas nicht stimmt, dann wäre es doch nur rechtens darauf aufmerksam zu machen und sich darüber beschweren zu können. Aber vielleicht bin ich auch wieder mit dieser Äußerung restlos naiv.

wfwbinder  07.09.2018, 07:00
@Gaenseliesel

Liebe Gänseliesel, nicht ärgern. Ich habe gelernt auf diese Fragen nicht zu antworten.

Luscinia  07.09.2018, 07:27
@Xmasmanu

Meiner Schwester wurde auch plötzlich und ohne ersichtlichen Grund (Kind ist 5) die Steuerklasse von 2 auf 1 geändert. War uns aber egal, da wir sowieso im folgenden Jahr ihre Steuererklärung machen.
Das ist vielleicht ein Standard-Vorgehen, wenn man nicht jedes Jahr wieder dort antanzt und die 2 beantragt, kommt man in die 1. ??

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 08:34
@Luscinia

danke dir, aus solchen Antworten kann ich mir etwas mit nehmen. Mir sagte man damals beim Finanzamt Steuerklasse 2 bekommen nur geschiedene alleinerziehende Mütter aber ich könne mir das eben am Ende zurück holen. Was ich dann ja auch dachte getan zu haben. Leider wurde der Entlastungsbetrag dann nie berücksichtigt bis auf letztes Jahr, wo es mir dann auffiel. Meine Blödheit halt. Trotz allem werd ich mal beim Finanzamt nachfragen was es damit auf sich hat und drauf aufmerksam machen., welche Fehler dort passieren. Die können ja jetzt nicht alles an der Unwissenheit und Naivität und Blödheit der Leute fest machen und einfach sagen „ ihr seid selber schuld ätsch“ da hat man schon 2 Jobs, zieht das Kind alleine durch und muss dann noch auf passen, dass man nicht an jeder Ecke besch****** wird. Ein schönes Wochenende dir :)

Gaenseliesel  07.09.2018, 09:45
@Luscinia

genau ! Also, Fehler selbst erkannt und selbst reagiert, anders geht's halt nicht, will man sich schon das Geld für einen Lohnsteuerhilfeverein sparen.

Ärgerlich ist es natürlich im Nachhinein, weil aus Unwissenheit viel Geld verschenkt wurde - das verstehe ich doch auch !

Wie heißt es doch ? " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " !

Dumm gelaufen ! :-(

Gruß!

Luscinia  07.09.2018, 09:58
@Gaenseliesel

In dem Fall ist es aber tatsächlich seltsam, dass der Entlastungsbetrag dann trotz der richtigen Angaben in der folgenden Steuererklärung nicht berücksichtigt wurde.
Da wäre interessant, was in den Steuerbscheiden dazu steht.
(Hätte man natürlich am besten sofort prüfen und ggf. reklamieren müssen)

wfwbinder  07.09.2018, 12:10
@Luscinia

Interessant ist eines:

Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. 

Es wurde richtig erfasst, Elster hat richtig gerechnet. Der Bescheid kam udn er wich ab.

Da ich sozusagen laufend Erklärungen ausfertige, die diesen, oder einen ähnlichen Sachverhalt haben, weiß ich, wie leicht man ein Kreuzchen falsch, oder nicht setzt.

Wenn es einem StB passieren kann, kann es auch einem Finanzamtsmitarbeiter passieren.

Man hat seinen Elsterausdruck, der Bescheid kommt, er weicht ab. Selbst wenn man aus dem "Amtsdeutsch" der Erläuterungen nicht schlau wird, kann man einfach den Elsterausdruck kopieren und zusammen mit einem Einspruch an das Finanzamt senden.

Nun bleibt leider nur noch die Suche nach einer passenden Änderungsvorschrift.

Mit etwas Glück passt 129 AO, wenn nur das passende Kreuzchen verpennt wurde.

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:14
@wfwbinder

Danke, das ist doch mal eine Antwort :) hab auf jeden Fall aus all dem sehr viel gelernt. ;) und manchmal wird man auch positiv überrascht .

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:47
@wfwbinder

Nach§ 129 AO ist die Finanzverwaltung befugt, auch bestandskräftige Bescheide wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten zulasten der Steuerpflichtigen zu korrigieren.

Dankeeeee !!!

Gaenseliesel  07.09.2018, 16:11
@Xmasmanu

super, wfwbinder hat dann doch noch eine " Hilfreiche Antwort " gefunden, er versteht sein Handwerk ! :-)

Freut mich für dich, wenn es dann evtl. doch noch korrigiert werden würde.

So schlecht ist unser Forum also dann doch nicht, stimmt's ? ;-)

Daumen fest gedrückt und Alles Gute !

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 17:43
@Gaenseliesel

Es wurde korrigiert :)))dank wfwbinder weiß ich jetzt auch wieso ..

von wegen Foren ; ich meinte ja nun auch nicht dieses Forum explizit sonder grundsätzlich ist mir das aufgefallen, dass dort sehr schnell verurteilt wird, statt sachlich geantwortet ...aber ich war ja jetzt teils auch nicht besser, dank Frust ;) ich bin auf jeden Fall sehr froh, vor allem wenn dieser Beitrag auch noch anderen helfen könnte :) du warst die einzige die mich nicht als komplett blöd dargestellt hat.... und ich bin sicher hier haben einige jetzt mehr Infos erhalten ...

Das Finanzamt kann bis zu 13 Jahre Steuern nachfordern, aber nur bei nachgewiesener Steuerhinterziehung.

Du hättest Einspruch einlegen können.

Du hättest einen Fachmann beauftragen können, wenn du keine Ahnung von der Materie hast. Oder behandelst du deine Zahnschmerzen auch selber?

Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen, genau so wie dir hier Fehler unterlaufen sind.

Da brauchst du jetzt nicht die alleinige Schuld beim Finanzamt suchen, sondern ab und an muss man sich auch mal an die eigene Nase fassen, auch wenn es schwerfällt.


Xmasmanu 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 21:28

Na ja auf jeden Fall erstmal danke fürs Antworten.

Hätte hätte ... ja ...Hab ich gemacht oder? An die eigene Nase gepackt, brauch mir hier keiner vorhalten und natürlich habe ich alles gelesen, mir ist es nicht aufgefallen,. Leider kann sich auch nicht jeder einen Steuerberater leisten. Das war aber nicht das Ding, ich habe gefragt was man noch machen kann. Oder man sich wenigstens beschweren kann. Vielleicht stimmt ja mit dem System irgendetwas nicht. Weil Wie kann das sein ??? Mal einem Fehler machen, okay. Aber so?! 6 Jahre hinter einander ?falsche Steuerklasse und falsche Veranlagung ??Ist man wohl der Willkür Sachbearbeiter ausgesetzt?. Ist ja auch gut zu wissen, was man vom Finamzamt zu erwarten hat. Aus Schaden wird man Klug.. War ich echt naiv. Da wundert sich der Staat warum alle Hass auf Ämter haben. Na ja dann wäre meine einzige Möglichkeit dem Finanzamt Betrug nachzuweisen wie? Wenn es genug solcher Fälle gäbe, leider werde ich es nie erfahren. Nun ja wie schön, dass immerhin eine Sachbearbeiterin gemeint hatte, man könne etwas machen. Ich hatte mich schon gewundert. Dilettantenverein.

Petz1900  07.09.2018, 09:24
@Xmasmanu

Die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen zu lassen kostet irgendwo zwischen 70 und 150 €. Das wäre ungefähr deine Steuerersparnis.

Naja, außerdem ist es einfacher die Schuld bei anderen zu suchen, das lenkt ab.

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 11:08
@Petz1900

Habt ihr das alle nicht gelesen, dass ich über meine Fehler weiß ??? !!! Ich wollte unter anderem einfach nur wissen wie sowas zustande kommt , außer meiner Blödheit . Wie gesagt, trotzdem danke fürs Antworten

Petz1900  07.09.2018, 12:55
@Xmasmanu

naja, ist dir ja egal, du hälst ja von diesen Foren eh nichts.

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:07
@Petz1900

ich lese halt öfter mal drin, wenn ich auf der Suche nach Antworten bin; und oft fällt mir auf, dass „ Unwissende“ als dumm abgestempelt werden oder als dämlich gerügt. Das war meine allererste Frage überhaupt in einem Forum, denn eigentlich kann ich mir ganz gut alleine helfen.

Das Kauderwelsch kommt von ganz wo anders her - in den Steuerbescheiden steht keiner.

Wenn Du schon selbst weisst, dass es Deine Fehler waren (die Steuerbescheide hast Du bestandskräftig werden lassen) - warum dann jetzt diese Reaktion?

Wegen was willst Du Dich beschweren - gegen was willst Du klagen?


Xmasmanu 
Beitragsersteller
 06.09.2018, 21:33

Ich wollte wissen wie das passieren kann 6 Jahre hintereinander,. Falsche Steuerklasse plus falsche Veranlagung. Ja ich bin echt saublöd und was sind die Sachbearbeiter ? Amateure, Betrüger? Na ja ich hab die Antwort ja bekommen. Hier erfährt man nur wie blöd man selbst ist. Es ist gut zu wissen, dass man keinem Amt Vertrauen schenken kann und alle betrügen, nur leider ist es schwer dem Finanzamt das nachzuweisen.

Trotzdem Danke fürs Antworten

correct  06.09.2018, 22:49
@Xmasmanu

Es bringt jetzt nichts, Dich wegen Beleidigung zu melden - dafür bist Du mir zu ...

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 07:15
@correct

wen hab ich beleidigt ? tja wenn man keine Argumente hat ne???!!!und auf keine Frage antworten konnte, melde mich doch ... Tschüss

correct  07.09.2018, 12:33
@Xmasmanu

"was sind die Sachbearbeiter ? Amateure, Betrüger"

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 13:23
@correct

Das war wohl eher eine Frage oder ? Hatte mir halt ein paar Antworten gewünscht und nicht nur, wie blöd ich doch bin. Dummheit schützt vor Strafe nicht, okay. Aber das Amt hat auch nicht gut gearbeitet, jahrelang. Netterweise hat jetzt ein anderer Mensch sachlich geantwortet . Nichts für ungut, aber gefrustet darf ich wohl noch sein... ein schönes Wochenende

correct  07.09.2018, 13:33
@Xmasmanu

Ich bin auch manchmal gefrustet - deshalb benenne ich nicht ohne Kenntnis andere Leute als Betrüger (auch wenn Du versuchst, Dich mit einem Fragezeichen rauszureden).

Es ist lediglich eine Behauptung von Dir, dass "das Amt" nicht gut gearbeitet hat.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass dort jahrelang der selbe Fehler gemacht wird - und das ausgerechnet bei Dir.

Ich wette mit Dir, dass Du jahrelang die Erklärungen nicht richtig ausgefüllt hast.

Es ist einzig und alleine Deine Schuld - Dein Aufstand ist absolut unverständlich.

Wenn ich mich mit dem Messer schneide, dann gehe ich nicht ins Internet und beschimpfe den Hersteller - frage, wie ich ihn verklagen kann.

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 14:52
@correct

Du bist echt nett; was ist mit dir los? Ich rede mich hier nirgends raus. Ich habe nichts falsch gemacht, mit dem Amt telefoniert ,nochmals nachgehakt und auch hier hat mir dann endlich einer sachlich geantwortet und siehe da. Ich bekomme recht und das Geld zurück zumindest innerhalb der Festsetzungsfrist!!! Immerhin 4 Jahre. Was sagst du jetzt du Besserwisser??!!

Xmasmanu 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 14:56
@Xmasmanu

r

Nach§ 129 AO ist die Finanzverwaltung befugt, auch bestandskräftige Bescheide wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten zulasten der Steuerpflichtigen zu korrigieren.

Hier hast du was gelernt! Das Amt hat den Fehler auf sich genommen, wegen Fehlerhafter Übertragung seitens des Amtes.

correct  07.09.2018, 15:16
@Xmasmanu

Nein, ich habe jetzt hierzu nichts gelernt.

Den Paragrafen kenne ich schon seit ca. 50 Jahren und haben derartige Änderungen in ungezählter Menge vorgenommen.

Was ich gelernt habe - Leute wie Dich braucht niemand.