Reisekosten, Verpfelgungsmehraufwand bei Einarbeitung - von der Steuer absetzten?
Hallo Zusammen,
im Oktober 2016 haben ich meinen Job begonnen. Eingestellt wurde ich für den Standort Hamburg. Meine Einarbeitung habe ich für 6 Monate am Standort Karlsruhe absolviert. Gewohnt habe ich bei meiner Familie in der Nähe von Karlsruhe. Für den täglichen Weg zur Arbeit habe ich von meinem Arbeitgeber eine Monatskarte für den ÖPNV erhalten.
Allerdings habe ich weder die Fahrtkosten für die Heimfahrten nach Hamburg erhalten, noch einen Verpflegungsmehraufwand noch die Übernachtungspauschalen (Übernachtung bei privat = 20 EUR/Nacht).
Kann ich das alles bei der Steuererklärung angeben? Unter welchem Punkt gebe ich das am besten an? Werbungskosten, Reisekosten?
Mein Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich den Verpfelgungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate erhalte. Stimmt das auch bei der Einarbeitung?
Ich freue mich auf Eure Ratschläge und bedanke mich schon jetzt.
1 Antwort
Du hattest in der Zeit eine doppelte Haushaltsführung.
Für die Zweitwohnung sind aber vermutlich keine Kosten entstanden, denn Du hast keine angeführt.
Die Kosten für die Heimfahrten nach Hamburg, kannst Du natürlich als Werbungskosten ansetzen. Zeile 61 - 87 der Anlage "N"
Die Regelung für die Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind eindeutig geregelt (3 Monate gibt es die Pauschalen), weil man davon ausgehen kann, das Jemandem, der 3 Monate an einem Ort tätig udn wohnhaft ist, keine höheren Kosten entstehen, als Jemandem, der dort beständig wohnt (Daheim musst Du ja auch essen).
Die Einarbeitung ging von Oktober bis März (also 3 Monate in der Steuererklärung von 2016 und 3 Monate in der Steuererkläung von 2017). D.h. auch wenn ich pro Woche ca. 1200km (HH-Karlsruhe-HH) gefahren bin, kann ich die Strecke nur einmal angeben = 600*0,3EUR. Oder kann ich tatsächlich pro Woche die 1200km angeben? Das wäre dann definitiv meine letzte Frage. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!!!!
Fahrtkosten: Zu den abziehbaren Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören auch die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung sowie für wöchentliche Heimfahrten zum Haupthaushalt. Für die erste und letzte Fahrt dürfen Sie die tatsächlichen Kosten abrechnen oder pro gefahrenen Kilometer 30 Cent.
Für Familienheimfahrten gilt hingegen die Entfernungspauschale: Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro anerkannt, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto gefahren sind (kein Dienst- oder Firmenwagen).
QUelle: Finanztipp
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage zu der Übernachtungspauschale. Wie sieht es mit der Übernachtungspauschale (20EUR/ Nacht) aus? Die hätte ich mir damals eigentlich von meinem AG über eine Reisekostenabrechung holen können - habe dies leider erst zu spät herausgefunden. Kann man diese auch noch bei der Steuererklärung angeben? Oder bleibt es bei den Kosten für die Heimafahrten? Kann ich hier für die ingesamst 26 Fahrten die Kosten nur für die einfache Strecke - also 13 Fahrten angeben, oder tatsächlich für jede Heimfahrt?
Vielen Dank und viele Grüße