Reisekosten, Verpfelgungsmehraufwand bei Einarbeitung - von der Steuer absetzten?

1 Antwort

Du hattest in der Zeit eine doppelte Haushaltsführung.

Für die Zweitwohnung sind aber vermutlich keine Kosten entstanden, denn Du hast keine angeführt.

Die Kosten für die Heimfahrten nach Hamburg, kannst Du natürlich als Werbungskosten ansetzen. Zeile 61 - 87 der Anlage "N"

Die Regelung für die Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind eindeutig geregelt (3 Monate gibt es die Pauschalen), weil man davon ausgehen kann, das Jemandem, der 3 Monate an einem Ort tätig udn wohnhaft ist, keine höheren Kosten entstehen, als Jemandem, der dort beständig wohnt (Daheim musst Du ja auch essen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Simson 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 11:11

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage zu der Übernachtungspauschale. Wie sieht es mit der Übernachtungspauschale (20EUR/ Nacht) aus? Die hätte ich mir damals eigentlich von meinem AG über eine Reisekostenabrechung holen können - habe dies leider erst zu spät herausgefunden. Kann man diese auch noch bei der Steuererklärung angeben? Oder bleibt es bei den Kosten für die Heimafahrten? Kann ich hier für die ingesamst 26 Fahrten die Kosten nur für die einfache Strecke - also 13 Fahrten angeben, oder tatsächlich für jede Heimfahrt?

Vielen Dank und viele Grüße

wfwbinder  01.03.2018, 11:17
@Simson

es steht Dir eine Heimfahrt pro Woche zu, also bei 6 Monaten 26 Heimfahrten.

Das mit der Übernachtungspauschale kannst Du probieren, vermutlich wird es bei Dir als Arbeitnehmer anerkannt.

Simson 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 11:36
@wfwbinder

Die Einarbeitung ging von Oktober bis März (also 3 Monate in der Steuererklärung von 2016 und 3 Monate in der Steuererkläung von 2017). D.h. auch wenn ich pro Woche ca. 1200km (HH-Karlsruhe-HH) gefahren bin, kann ich die Strecke nur einmal angeben = 600*0,3EUR. Oder kann ich tatsächlich pro Woche die 1200km angeben? Das wäre dann definitiv meine letzte Frage. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!!!!

wfwbinder  01.03.2018, 12:40
@Simson

Fahrtkosten: Zu den abziehbaren Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören auch die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung sowie für wöchentliche Heimfahrten zum Haupthaushalt. Für die erste und letzte Fahrt dürfen Sie die tatsächlichen Kosten abrechnen oder pro gefahrenen Kilometer 30 Cent.

Für Familienheimfahrten gilt hingegen die Entfernungspauschale: Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro anerkannt, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto gefahren sind (kein Dienst- oder Firmenwagen).

QUelle: Finanztipp

https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/