Erhebliche Steuernachzahlung wegen Bonuszahlungen?

5 Antworten

Noch zur Konkretisierung der Angaben:

Vom alten Arbeitgeber habe ich folgende Abrechnung erhalten:

Lohn EUR 6250 plus Bonus EUR 6500 = EUR 12750

abzgl.
- Lohnsteuer EUR 4396,83
- Solzuschlag EUR 241,82
- Arbeitslosenver EUR 93,75

= Netto: EUR 8017,60
Rentenversicherung und Krankenversicherung habe ich immer selbst abgeführt (der Arbeitgeberanteil kam dann noch auf das Netto drauf).

Vom neuen Arbeitgeber hab eich folgende Abrechnung erhalten:

Lohn EUR 7083,33 plus Bonus EUR 10000 = 17083,33

abzlg.
- Lohnsteuer EUR 4612,83
- Solzuschlag EUR 253,70
- Rentenversicherung EUR 579,70
- Arbeitslosenver ERU 93,00

= Netto: EUR 12.168,30
Rentenversicherung wurde hier vom Arbeitgeber abgeführt. Krankenversicherung habe ich selbst abgeführt (Arbeitgeberanteil kam dann noch auf das Netto drauf)

Erkennt jemand aus den Zahlen was?


wfwbinder  24.08.2017, 12:11

Ja, daraus ist zu erkennen, dass in der Abrechnung des neuen Arbeitgeber eine große Differenz bei der Steuer ist. Ich komme mit meinem Rechner auf ca. 6.100,- Lohnsteuer, und 336 Soli.

Ein Blick auf die Zahlen. für die 12.750,- 4.400,- Lohnsteuer, für 4.300,- mehr  beim anderen nur 200,- Euro mehr an Lohnsteuer. das konnte nicht passen.

Trotzdem erscheint mir die Nachzahlung mit 1.500,- noch immer zu hoch, denn in diesen beiden Monaten wäre die Progression in der monatlichen Lohnsteuer doch allein für ein paar hundert euro Erstattung gut gewesen.

Aber den Fehler haben wir. Der neue Arbeitgeber hat, aus welchem Grund auch immer, ca. 1.600,- Euro zu wenig abgezogen. Die zahlst Du nun nach.

LittleArrow  24.08.2017, 12:27

Die letzte Abrechnung mit dem Bonus wurde zu niedrig besteuert. Ich komme auch auf ca. € 6.100 Lohnsteuer.

p4trick 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:58
@LittleArrow

Danke für Eure Unterstützung.

Sollte dem Arbeitgeber ja eigentlich nicht passieren, oder ist so eine Konstellation mit Bonus/Signing Fee etwas kniffliges bei der Lohnabrechnung?

Die EUR 1500 liegen wahrscheinlich auch daran, weil ich von meiner privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung erhalten habe. Die wirkt sich leider auch immer noch (für mich) negativ auf die Steuererklärung aus.

wfwbinder  25.08.2017, 10:44
@p4trick

 Die EUR 1500 liegen wahrscheinlich auch daran, weil ich von meiner privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung erhalten habe. 

Aber klar, das mindert ja den Betrag der abzugsfähigen KV-Beiträge.


Jetzt habe ich die beiden Lohnsteuerbescheinigungen in meine Steuersoftware eingetragen

Die Lohnsteuer für Oktober 2016 war (ca. € 1.600) zu niedrig abgezogen, sagt mein Abgabenrechner https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2016/?

Dieses Defizit verringert sich noch durch die Verteilung von Bonus und Signing Fee auf alle Kalendermonate im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.

Das Steuerprogramm wird die Differenz schon richtig berechnen, wenn kein Eingabefehler gemacht wurde.


p4trick 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 13:57

Alles klar, danke für die Hilfe!

Wieso kannst Du denn die Höhe der tatsächlich gezahlten Lohnsteuer auf die 10.000,-€ nicht beurteilen? Du mußt doch irgendwie eine Abrechnung erhalten haben?

Du müßtest halt schon die Zahlen vergleichen. Stimmen die Lohnsteuerbescheinigungen oder nicht?

Ich vermute eher, dass Du keine Steuern auf die 10.000,-€ gezahlt hast. Als Laie. Einfach mal nachrechnen.


p4trick 
Beitragsersteller
 23.08.2017, 23:23

Danke für Deine Antwort, Brigi.

Du hast Recht, da ist eine entsprechende Zeile (sorry, die hab ich vorher nicht gesehen). Lohnsteuer auf die EUR 10.000 wurden EUR 2.560 abgeführt und Solidaritätszuschlag EUR 142.

Danach kommen noch Abzüge wegen Rente und Krankenversicherung. Die sind aber nicht mehr auf Lohn und Bonus aufgeteilt. 

Brigi123  23.08.2017, 23:35
@p4trick

Und, stimmen also die Lohnsteuerbescheinigungen?

Ansonsten hoffe ich hier für Dich auf Antworten der Profis. Die sind mit ausreichenden Infos einfach wahrscheinlicher.

Genau beurteilen kann man es nur,  wenn man die Abrechnungen/Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen hat,

Was möglich wäre:

Bei der Bonuszahlung in der alten Firma wurde noch nach Steuerklasse I abgerechnet, obwohl schon die Tätigkeit bei dem neuen Unternehmen begonnen hatte und daher nach Steuerklasse VI hätte abgerechnet werden müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

p4trick 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:51

Der Bonus der alten Firma wurde (zusammen mit dem Gehalt für Setpember) mit Steuerklasse I abgerechnet. Das stimmt.

Aber die Zahlungen waren ja noch für die Zeit bis 30. September 2016, wurde nur im Oktober ausgezahlt. Ist es dann nicht richtig, dass mit Steuerklasse I abgerechnet wird? Ich habe ja keine Zweibeschäftigung gehabt.

 

wfwbinder  24.08.2017, 10:07
@p4trick

Nach der Formulierung Oktober, war ich von Abrechnung im Oktober, nicht nur vom Überweisungseingang ausgegangen. Wenn es mit dem September zusammen abgerechnet wurde, ist es OK.

Dann sieh mal, ob in der Lohnsteuerbescheinigung der Betrag eventuell in Zeile 10 "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre" eingetragen ist.

Das Problem, was wir hier haben ist ganz einfach, dass wir diese Bescheinigungen nicht vor uns haben. Es ist überlegen an allen theoretischen Möglichkeiten. Vergleichbar Du würdest sagen "mein Auto springt nicht an." Da wäre von einem leeren Tank bis zum Ausfall der Zündanlage auch vieles möglich.

Ausserdem ist noch ein völlig anderer Fehler in der Steuererklärung möglich, der mit dem Bonus nichts zu tun hat.

Schreibt doch mal die Gesamtbrutto summen und die Lohnsteuerbeträge hier rein.

p4trick 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 10:32
@wfwbinder

Die Lohnsteuerbescheinigung hab ich daheim. Muss ich mal schauen, was da in Zeile 10 steht.

Ich hab die genaueren Daten mal unten (in einem separaten Post) zusammgenschrieben. Evtl. kannst Du daraus was rauslesen?

Guten Tag, jetzt mal der Beschreibung nach warst Du zunächst Angestellter bis September 2016. Als Angestellter hast Du ja auch die Bonuszahlung erhalten und dies ist ja auch der Vorteil als Angestellter Mitarbeiter, es wird direkt von Deinem Arbeitgeber die Lohnsteuer  für Dich entrichtet.

 Ab Oktober hast Du, so habe ich es verstanden, den Arbeitgeber gewechselt aber bist weiterhin in der Position als Angestellter tätig. 

Für die abhängig Beschäftigten der Unternehmen wird immer ganz automatisch die Lohnsteuer für den geleisteten Monat als Vorauszahlung auf die gesamte Einkommensteuerschuld an das Finanzamt abgeführt.

Dies ist eigentlich der Grund dafür, dass dies von Dir geschilderte nicht passieren soll, dass hohe Nachzahlungen anfallen, sondern meistens wird nach der Einkommenssteuererklärung ein voraus gezahlter Lohnsteuerbetrag erstattet. 

In einer dieser Abrechnungen hat dies höchstwahrscheinlich, leider kann ich die Abrechnungen zur Überprüfung nicht sehen, nicht funktioniert. 


p4trick 
Beitragsersteller
 24.08.2017, 09:52

Genau das verwundert mich ja.

Eigentlich sollte ich als Arbeitnehmer nicht so viel nachzahlen müssen.