Fahrkarte steuerlich absetzbar bei Teilzeit?
Kann ich Monatskarten für den ÖPNV auch dann vollumfänglich steuerlich geltend machen, wenn ich nur 3 Tage pro Woche arbeite?
3 Antworten
Es hat sich offenbar noch nicht herum gesprochen, daß es eine Entfernungspauschale gibt.
Mit der Fahrkarte kannst Du als abhängig Beschäftigter somit steuerlich überhaupt nichts anfangen.
Oh, den hohen Eisengehalt gibt es beim Spinat tatsächlich, nur ist er nicht zehnmal so hoch wie bei anderen grünen Gemüsen sondern liegt in derselben Größenordnung.
Hat noch niemand versucht, die ÖPNV-Tickets statt der Entferungspauschale abzusetzen, wenn die teurer waren? Würde ich hier den Bus statt des Rads benutzen, würde das rund 500€ im Jahr kosten. Mit Entfernungspauschale (3km) kommt man aber nur auf 198€.
Privatier59, die Entfernungspauschale ist ein alter Hut und überhaupt nicht Bestandteil der Frage. mich würde interessieren, worauf du die Aussage begründest, dass Angestellte steuerlich nichts mit Fahrkarten anfangen können. Dies ist schlicht falsch.
Worauf begründet sich diese Behauptung? Doch hoffentlich nicht auf die da unten zitierte durch nichts belegte Bemerkung? Mehr als die Entfernungspauschale gibt es nicht. Alles andere ist schlicht falsch.
Kannst ja auch im Gesetz nachschauen wenn Du es nicht glaubst:
Weil du es behauptest oder warum?
Du hast mir keinen Beleg erbringen können, warum höhere Fahrtickets nicht absetzbar sein sollen.
Hättest du den Link unten angeklickt, hättest du gesehen, dass diese Behauptung nicht "durch nichts belegt" ist (im Gegensatz zu deiner) sondern eine Info auf der Seite von STEUERBERATERN ist
Vielen Dank, Privatier59, mit deinem Gesetzes Link hast du den Beweis selbst erbracht, dass ich Recht habe. Vielleicht hättest du nicht nur den oberen Teil lesen sollen:
2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.
§9 Abs. 2 Satz 2 EStG sagt:
Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen
Darauf dürfte sich die Behauptung gründen. Offen bleibt also die Frage, ob die Monatskarte wegen der Teilzeitarbeit mit einer irgendwie gearteten "Privatnutzung" "abgewertet" wird.
Da müßte die Fragestellerin schon mehr als 4500 Euro pro Jahr für Bahnkarten ausgeben, was wohl eher nicht der Fall ist. Es bleibt also dabei: Die Fahrkarten bringen ihr steuerlich keinen Cent Vorteil.
Habe ich ein Verständnisproblem bei dem Satz?
...soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen
s. meinen Kommentar oben: Der als Entfernungspauschale abziehbare Betrag ist 198€
Die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel von 500€ übersteigen 198€, somit könnte ich Monatskarten mit 500€ absetzen.
Der Betrag von 4500€ ist hier völlig ohne Belang, die Bestimmung sagt doch nur aus, dass bei einer Überschreitung die Kosten belegt werden müssen.
vollumfänglich steuerlich geltend machen
Du kannst die Entfernungspauschale vollumfänglich steuerlich geltend machen. Sie wirkt sich aber nur dann steuermindernd aus, wenn Deine Werbungskostenpauschale von € 1.000/Jahr überschritten wird.
Falls keine anderen Werbungskosten anfallen, müßtest Du pro Jahr mehr als 3.333 km geltend machen, um eine steuersparende Wirkung ab dem 3.334. Kilometer zu haben.
Danke, aber es geht nicht um die Entfernungspauschale, da die niedriger ist wie ÖPNV. Über 1000 komme ich sowieso.
Ich habe aber Wahlrecht ob ich EP oder Öffentliche geltend mache
Wo steht denn das mit dem Wahlrecht - ich will das auch haben !!
Ergänzend zur Antwort von Privatier
Du kannst 30 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen.
Stimmt so. Hier nochmal zum Nachlesen http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/diese-ausgaben-koennen-sie-von-der-steuer-absetzen--135134565.html
"Als Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln- wie Bus und Bahn- dürfen Sie wählen. Haben Sie hier als Pendler höhere Fahrtkosten, müssen Sie diese allerdings auch nachweisen können - etwa durch die Vorlage von Fahrkarten. "
https://www.steuerberaten.de/tag/entfernungspauschale/
Diese online-Quacksalber sind also klüger als das Steuergesetz?
Fragst Du auch den Frisör nach der Zusammensetzung einer Wurst?
Wie auch? Es gibt sie erst seit 2002.
Zum Vergleich: Den Lohnsteuerjahresausgleich gibt es seit 1990 nicht mehr und trotzdem ist hier gleich nebenan immer noch davon die Rede.
Und der hohe Eisengehalt im Spinat wurde in den 1930ern widerlegt, trotzdem stopfen immer noch manche Mütter ihre Kinder mit dem Zeug voll, weil es ja sooooo gesund ist.