Sind Reisepasserneuerung und Aufenthaltsverlängerung für die ausländische Mitarbeiter in Deutschland vom Einkommensteuer absetzbar??
Sind Reisepasserneuerung und Aufenthaltsverlängerung für die ausländische Mitarbeiter in Deutschland vom Einkommensteuer absetzbar?
ich arbeite als Arzt ? und ohne gültige Reisepass und abhängig davon Aufenthaltstitel kann ich nicht arbeiten.. Die Erneuerung vom Reisepass und Verlängerung vom Aufenthalt kosten mir und meine Familie (Ehefrau und 3 Kinder) mehr als 3000 Euro..
Die Frage, ob diese Kosten oder Teil davon erstattbar, absetztbar oder nicht?
im Voraus vielen Dank
4 Antworten
Die Sache ist zweigeteilt zu beurteilen.
Den Reisepass kannst Du auch in 200 anderen Ländern nutzen. Der ist nicht speziell für Deine Arbeit hier.
Die Aufenthaltsgenehmigung sehe ich im Zusammenhang mit Deiner Arbeitserlaubnis, die würde ich an Deiner Stelle als Werbungskosten ansetzen.
Grundsätzlich nein.
Beides sind Kosten der privaten Lebensführung.
Es würde nur dann gehen, wenn Du beides ausschliesslich beruflich nutzt, dann wären es Werbungskosten. Dürfte aber schwierig nachzuweisen sein.
Siehe dazu:
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/gebuehren-fuer-reisepass-absetzen/
Guten Morgen,
ich habe meine Kosten dieses Jahr beim Finanzamt geltend gemacht. Bisher habe ich keinen Bescheid bekommen, bin mal gespannt.
LG Simon3
Nein, das ist Privatsache.
Bedenke - wenn ich z.B. in die USA will, brauche ich einen Reisepass.
Ebenso kannst Du Deinen Reisepass brauchen.
Und - die Kosten für die Familie haben nichts mit der Einkommensteuer zu tun.