Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:
Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).
Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.
Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.
Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?
Beste Grüße
Markus
1 Antwort
Ich bin da kein Profi, aber hier mal einige Hinweise:
1) Beim Finanzamt werden die einfachen Kilometer der kürzesten Strecke angesetzt.
2) Hast Du das Tanken vielleicht mit Kreditkarte gezahlt und noch die Kreditkartenabrechnungen?
3) Man kann solche Dinge denke ich auch anderweitig nachweisen, z.B. über Werkstattrechnungen auf denen die Kilometerstände angegeben sind. Ölwechsel oder Inspektionen. Kaufvertrag Auto KM-Angabe, Verkauf Auto. Versicherungsvertrag mit Angabe der jährlichen Kilometerleistung.
Wie sie reagieren, kann man wirklich nur spekulieren. Besteht nur der Hauch eines Zweifels, werden Sie es vermutlich erst mal nicht oder nicht vollständig anerkennen. Wenn Du dann entsprechend freundlich, doch das eine oder andere nachweisen kannst, könnte es gut gehen.
Drücke die Daumen, viel Erfolg.