Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterhalte eine Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort. Mit Ablauf des Jahres 18 wurde ich mit Wirkung zum 30.9 gekündigt und gleichzeitig unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung läuft insgesamt 9 Monate. Das Verfahren ist anhängig, der Gerichtsstand ist der Beschäftigungsort. Die doppelte Haushaltsführung wird mit Ablauf der Freistellung und wirksamwerden der Kündigung aufgelöst. Meine Frage: gelten während dieser Freistellungsphase noch die Regeln der doppelte Haushaltsführung? Können trotz dessen das ich nicht zur Arbeit verpflichtet bin Heimfahrten steuerlich abgesetzt werden vorausgesetzt ich halte mich unter der Woche am Zweitwohnsitz auf? Ich bedanke mich für Ihre Antworten.