Hallo zusammen,
mein Freundin und ich haben zusammen eine GBR gegründet, da wir ein Kosmetikstudio bzw. Nagelstudio eröffnet haben. Sie wird Vollzeit im Laden arbeiten und benötigt dafür einen Lohn bzw. die Sozialversicherungen. Kurzgefasst : ich will sie als Angestellte in unsere GBR einstellen. Ist das möglich? Ist das eine Gewinnauszahlung oder Betriebsausgaben?
Also wenn nur mir die Führung der Geschäfte und Vertretung der Gesellschaft zu steht und die Beschränkung des Insichgeschäfts befreit ist.
Die Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit und befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritte abzuschließen. -------> bedeutet das ich kann Sie als Angestellte einstellen und am ende des Jahres wird der Gewinn geteilt ?
Fall 1:
Gewinn 100
Sie : Gewinnauszahlung (Lohn) 60
Am ende des Jahres Gewinn
Sie 60+20 =80
Ich 20
Fall 2 Insichgeschäft
Sie darf als Angestellte eingestellt werden und es zählt als Betriebskosten ?