Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung?
Guten Tag,
ich habe gelesen, dass man in 2019 88 % seiner Rentenversicherungsbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen gelten machen kann - und wollte, da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, nachfragen, was dass konkret bedeutet. Heißt das, dass man (zumindest bei vergleichsweise geringem Einkommen) den größten Teil der gezahlten Lohnsteuer über die freiwillige Steuererklärung zurückbekommt, alleine, weil man in die Rentenversicherung einzahlt?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Die meisten Vorsorgeaufwendungen sind bereits beim Lohnsteuerabzug während des laufenden Jahres berücksichtigt, denn in der Steuerformel (für Arbeitnehmer = Lohnsteuertabelle) ist die Vorsorgepauschale eingerechnet.
Also durch die Eintragung der einige Tausend Euro für Renten-, Kranken-, Pflege- udn arbeitslosenversicherung, wird sich ddie Jahreseinkommensteuer nicht entscheidend verringern.
Für normale Arbeitnehmer ist das schon in die Tabellen eingearbeitet und wird bereits bei der Lohnabrechnung verrechnet.
Deshalb allein eine Steuererklärung abzugeben bringt nichts.
Das heisst es natürlich nicht.
Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen.
Ein Viertel (grob gesagt) der Aufwendungen kann man also ggf. zurückbekommen.
Übrigens - wer keine Steuererklärungen abgibt, verschenkt Geld.
:-) Wer das wohl ist?
Letzten Endes ist beides aber so ungefähr richtig. Nur dass man nicht in die Lohnsteuertabelle guckt, sondern in den EInkommensteuertarif.
Mal schauen ob ich es jetzt richtig verstanden habe:
(RV AN+RV AG) * 2 * 0,88 – RV(AG)
KV(AN) *0,96
PV(AN)
wären Vorsorgeaufwendungen. Die kann man dann von seinem Bruttolohn abziehen und dann sieht man in der Lohnsteuertabelle wieviel Lohnsteuer man tatsächlich hätte zahlen müssen?