Hallo, ich und meine Ehefrau kommen aus Aserbaidschan. Ich bin ein Student und meine Frau arbeitet als Assistentärztin. Wir sind im Januar nach eine Mietwohnung umgezogen (Beruf-bedingten Umzug, unsere Hauptwohnsitz ist in Aserbaidscan) und haben seit 01.2018 die notwendige Einrichtungsgegenstände für die Mietwohnung gekauft. So, können wir die Aufwendungen mit Belege für die Möbeln, Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte von der Steuer absetzen?

Vielen Dank für eure Antwort im Voraus