Wie verstehe ich den Steuerbescheid? ?

6 Antworten

Also ich mache diesen Steuerquatsch nun schon ein Vierteljahrhundert, aber das habe ich nicht verstanden.

Das war nicht die Begründung, sondern nur die Erläuterung, dass für Zwecke von z.B. BAFöG nur das angesetzt werden kann, was nicht steuerlich ausgenutzt wurde.

Wo hier Kinderbetreuungskosten entstanden sind, habe ich auch nicht gesehen. Du meinst doch nicht etwa den erhaltenen Unterhalt? Oder aus welchem Grund wurde der erwähnt?


Reispaselo 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 17:46

Die Kinder sind im Kindergarten und in der Schulbetreuung, Oma muss auch noch einspringen, da ich Vollzeit arbeite. Hier fallen Betreuungskosten an. Die setze ich seit vielen Jahren problemlos von der Steuer ab.

Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss wurden bisher nie zum Einkommen dazu gerechnet 😞

Ich habe das gleiche Frage: allerdings bei ist gibt es Abweichung.

In dem Bescheid wird folgende Begründung angegeben: es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (zum Beispiel Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (zum Beispiel Einkünfte, Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte), sind entsprechende Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3483 € zu mindern. Während die 4270 Euro sind die 2/3 meiner tatsächlich angefallenen Kinderbetreuungskosten.

Warum gibt diese Abweichung? Kann jemand vielleicht erklären?

Es geht nicht darum, ob das Kind Bafög erhalten hat.

Es geht darum, falls du Bafög für das Kind, Wohngeld für dich beantragst oder sich z.B. dein Krankenkassenbeitrag sich nach den Angaben deines Steuerbescheids richtet, sind die Angaben in deinem Steuerbescheid entsprechend zu korrigieren, um die richtige Bemessungsgrundlage für Bafög, für Krankenkassenbeitrag oder für Wohngeld zu erhalten.


Reispaselo 
Beitragsersteller
 02.03.2018, 21:42

Vielen Dank, Wohngeld bekomme ich keines, Bafög für eine 6jährige auch nicht.

Ich würde gerne Einspruch einlegen, ich weiß abet nicht, auf was ich mich beziehen soll.

Es hat sich ja zu den Vorjahren gar nichts verändert und da gsb es die Einwände vom Finanzamt nicht.

Das:

In dem Bescheid wird folgende Begründung angegeben: es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (zum Beispiel Bafög) an bestimmte definierte Begriffe an (zum Beispiel Einkünfte, Summe der Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte), sind entsprechende Werte für diese Zwecke um die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 1254 € zu mindern. (Die 1254 Euro sind die 2/3 meiner tatsächlich angefallenen Kinderbetreuungskosten).

liegt hieran:

§ 10, Abs. 1 Nr. 5 EStG: zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes 

Die Texte sind außerdem Textbausteine. Wenn also für einen Betrag eine Anrechnung möglich ist, wird auch darauf hingewiesen. Völlig egal, ob das tatsächlich so ist, oder nicht.

Nun zum Bescheid als solchem. Zur Prüfung einfach die Einzelbeträge durchgehen. Nachsehen, wo es Abweichungen gibt.

Wenn also mit 1.254,- Euro, nur 2/3 der angefallenen Kosten abgezogen wurden, hat auch eventuell Dein Steuerprogramm einen Fehler gemacht, oder Du hast irgendwo einen falschen Klick gemacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

An welcher Stelle weicht der Bescheid von der Berechnung ab? Wogegen willst du Einspruch einlegen?

Die zitierte Erläuterung bezieht sich auf die Verwendung des Bescheides bzw. der enthaltenen Zahlen für andere nichtsteuerliche Zwecke, wie eben z.B. Bafög-Berechnungen.