Steuererklärung - Fahrten direkt zum Kunden absetzbar?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage zur Steuererklärung:
Im September letzten Jahres habe ich die Firma gewechselt, Firmensitz ist etwa 20 Km von mir entfernt. Nun bin ich allerdings fast jeden Tag (etwa zu 90%) direkt zu einem Kunden gefahren welcher 45 km entfernt liegt, mein Arbeitgeber hat hierfür keine Kosten übernommen.
Ich habe irgendwo gelesen das man diese Km als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben kann. Ist das richtig? Und wenn ja, wie, was und wo muss das genau eingetragen werden? Und lohnt sich das überhaupt?
Vielen Dank
Grüße Spyware
3 Antworten
Das ist eine Dienstfahrt. 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer (also 90 Kilometer täglich* 30 Ct. 27,- Euro. Einzutragen in Zeile 50 der Anlage V.
Wenn Du über 8 Stunden von Daheim weg warst kannst Du zusätzlich 12,- Euro pro Tag als Verpflegungsmehraufwand geltend machen, in Zeile 52.
Wenn Du in einem Angestelltenverhältnis angestellt bist, dann ist die Anlage N bei der EkSt-Erklärung der richtige Ort. Lohnen tut es sich in diesem Fall nur, wenn durch die Entfernungspauschale dann auch der Pauschbetrag überschritten wird.
Bist Du selbstständig für eine Firma tätig, dann gehören solche Aufwendungen zu den Geschäftsunkosten.
Zu den Möglichkeiten der Geltendmachung deiner Reisekosten haben wfwbinder und Snoopy155 ja schon umfangreich geantwortet.
ABER du gibst an: "mein Arbeitgeber hat hierfür keine Kosten übernommen."
Warum denn bitte schön das nicht?!?
Im Grunde hast du Anspruch auf die Erstattung der kompletten Fahrtkosten durch den AG. Es kann ja nicht sein, dass für ihn zum Kunden fährst und auf den Mehrkosten wartest, bis du dann mal deine Steuererklärung machst. Lass dich da bitte nicht über'n Tisch ziehen! ;-)
Was sind denn "GeschäftsUNkosten"? ;-)