Einarbeitungstage in der Steuererklärung absetzen?
Hallo zusammen,
ich habe zum 20 September 2017 eine neue Stelle in München angenommen. (Zu derzeit noch wohnhaft in Frankfurt).
Am 6.- 8. September bin ich für drei Tage zur Einarbeitung in das Büro nach München gekommen und möchte hier die Fahrtkosten inkl Übernachtung etc in der Steuererklärung absetzen. Wie bzw unter welchem Posten mache ich dies?
Der Arbeitsvertrag beginnt offiziell am 20. September. Die Einarbeitung habe ich mit der HR Chefin per E-Mail ausgemacht mit der Gegenleistung, dass mir dann drei Urlaubstage gut geschrieben werden.
Wo setze ich diese Fahrtkosten (Frankfurt -> München -> Frankfurt) nun an? Unter Bewerbungskosten? Oder unter Werbungskosten / sonstige Fahrten? (ist ja noch keine offizielle Dienstfahrt da der Vertrag erst am 20. September beginnt oder?)
Freue mich auf Antwort. Danke
2 Antworten
Das sind Werbungskosten, in diesem Fall eben vorweggenommene Werbungskosten.
Macht beim Ausfüllen aber keinen Unterschied.
an Werbungskosten nicht vergessen anzugeben:
https://karrierebibel.de/bewerbungskosten-absetzen/
......sollte hilfreich sein ! ;-)