Steuererklärung Mann Beamter, Frau Kleingewerbe: eine oder zwei Erklärungen?
Ich bin Beamter, meine Frau war bisher nicht berufstätig, sie hat jetzt 2016 ein Kleingewerbe beim Finanzamt angemeldet. Wie muss ich für die Steuererklärung vorgehen? Wee bisher eine Steuererklärung für beide oder jetzt zwei getrennte? Wenn eine gemeinsame, wo sind dann die Einkünfte aus dem Kleingewerbe anzugeben? Wir werden zusammen veranlagt.
3 Antworten
Ich möchte das mal etwas zusammenführen:
Einkommensteuererklärung
Die gewerblichen Einkünfte (Gewinn/Verlust) der Ehefrau werden in der Anlage G eingetragen.
Es wird bis einschließlich 2016 nicht beanstandet, eine formlose Gewinnermittlung in Papierform vorzulegen, wenn die Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € betrugen. Die Anlage EÜR ist erst ab 2017 verpflichtend.
Welche Veranlagungsart günstiger ist, kann man vom Programm (z.B. ESLTER-Formular) durchrechnen lassen. In der Regel wird die Zusammenveranlagung günstiger sein.
Umsatzsteuererklärung
Diese ist auch dann zu übermitteln, wenn die sog. Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen wird.
Gewerbesteuererklärung
Im Regelfall nur erforderlich, wenn die Gewinne den GewSt-Freibetrag übersteigen (24.500 €) und/oder Verluste vorliegen.
Durch die Unternehmereigenschaft der Ehefrau sind die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Eine authentifizierte Übermittlung ist allerdings hierfür nicht erforderlich.
Werden die Steuererklärungen elektronisch aber nicht authentifiziert übermittelt, so sind diese auszudrucken, zu unterschreiben und schließlich beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Eine Abgabe der Erklärungen in Papierform ist nur noch in Härtefällen zulässig.
Also m.W. entscheidet Ihr selbst, ob Ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollt. Wobei die gemeinsame Veranlagung wohl eher Vorteile bringt.
Ich verstehe das nun so, dass Deine Frau ein Gewerbe angemeldet hat und von der Kleinunternehmerregelung des §19 UStG Gebrauch gemacht hat.
Dann hätte sie der gemeinsamen Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR sowie eine Anlage G beizufügen.
Fall sie doch kein Gewerbe betreibt, sondern freiberuflich tätig ist, wären die Anlage S plus Anlage EÜR einzureichen.
(Umsatzsteuererklärung ergibt sich ja wohl nicht bei Vorliegen der Kleinunternehmerregelung)
Und falls sie eigenen Vorsorgeaufwand hat, ist dieser m.E. mit in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Z.B. KV-Beiträge, Rentenversicherung etc.. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Und falls sie eigenen Vorsorgeaufwand hat, ist dieser m.E. mit in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
Das ist richtig. Das ergibt sich aus § 26b EStG:
"Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und....die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt."
Die Umsatzsteuererklärung ergibt sich aus § 18 (3) Satz 1 UStG:
"Der Unternehmer hat .... eine Steuererklärung ...zu übermitteln..."
Gemeint ist damit nicht "der Unternehmer" in bilogischem Sinne, sondern im generischen. Der Begriff meint also männliche, weibliche und andere gleichermaßen.
Verheiratete machen normalerweise immer eine gemeinsame Steuererklärung. Deine Frau muss nur die Umsatzsteuererklärung zusätzlich auszufüllen.
Doch, USt-Erklärung ist erforderlich.