Betriebskostenpauschale und Umsatzsteuer bei Journalisten?
Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.
In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.
Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.
Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:
- Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
- Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.
Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.
2 Antworten
Wenn man unter Deiner Frage runterscrollt, findet man folgende Frage
Hier gibt insbesondere blackleather eine gute Antwort mit Quellangaben.
Ich verstehe übrigens nicht den letzten Absatz. Wenn es für Dich ungefähr auf`s Gleiche rauskommt, ob Du die Pauschale ansetzt oder die Belege zusammenrechnest, kannst Du es ja bei der Pauschale belassen.
Ansonsten eben Belege abheften und am Ende des Jahres kurz überschlagen, ob sich das Rechnen lohnt oder man sich die Arbeit spart und ein paar Euro mehr Steuer in Kauf nimmt. Ich muß übrigens auch meine Betriebsausgaben einzeln aufführen, wie viele Selbständige.
Falls Du erst jetzt durch einen Steuerbescheid gemerkt hast, dass die USt. nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde, kannst Du ja einen Änderungsantrag stellen und die realen Betriebsausgaben angeben.
Die Belege reichst Du übrigens nicht beim FA ein, nur auf Nachfrage.
Den Thread und die Antwort von blackleather war auch meine erste Anlaufstelle zum Thema, aber gerade die Quelle, die dort angegeben wird, gibt eben keine Auskunft darüber, was alles zu den Betriebsausgaben zählt. Da steht nur, dass man Pauschalieren darf.
Und Sie haben recht, für mich ist das Thema eh auch egal, weil die Umsatzsteuer die Pauschale schon lange übersteigt, aber ich denke, dass es schon ein paar Leute gibt, die sich das auch fragen - darum auch die ausführliche Erörterung.
Ich glaube, dass ist halt der Punkt, dass das Thema schlicht nicht abschließend geklärt ist, sich aber angesichts der Option, im Zweifelsfall doch einfach regulär abzurechenen, auch noch nie jemand die Mühe gemacht hat, das endgültig feststellen zu lassen. Ist halt eine Nischensache, und dann ist es auch egal, dass es nur bedingt Sinn macht - wie ja nun eh auch vieles andere im Steuerbusiness...
Vorweg - weder Du noch die Beamten (die schon gar nicht) werden sich durch Zettelhaufen wühlen. Du hast dann das Zeug schön ordentlich aufbewahrt.
Die von Dir genannten "Steuerfachportale" gibt es nicht. Dahinter stecken oft nur Labertanten, die an Dir u.a. Gedl verdienen wollen. Es gibt ein Umsatzsteuergesetz samt Durchführungsverordnungen etc.
Das gilt sowohl für die eine als auch für die andere Seite. Wenn es (was ich nicht bezweifle) falsch angewendet wird, so ist dies verständlich.
Bei einer steuerlich so geringen Auswirkung wird vieles einfach nur abgehakt, um Zeit für wichtige Dinge zu haben.
Das ist es was fehlt - Leute und somit Zeit.
Die BA-Pauschale bei bestimmten Berufsgruppen ist vielen nicht bekannt, sie steht aber in H.18.2 EStH:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin18.2.html
Na mein lieber EnnoWarMal, dann kann man ja einfach mal nichts sagen, wenn man nichts zu sagen hat, oder?
Das Problem ist, dass es eine unter Journalisten recht gebräuliche Betriebskostenpauschale gibt, die scheinbar alle falsch anwenden. Steht im zweiten Absatz.
Ach und wenn die Fische, die Sie angeln, meist größer sind - super! Aber dann sollten Sie vielleicht, anstatt im Internet zu nerven, lieber die Früchte Ihrer Arbeit genießen.
Naja, wenn ich zum ersten Mal eine Frage stelle und dann kommt so eine Antwort, dann ist das einfach wahnsinnig unhöflich - und unnötig. Wenn das bei Euch hier im Forum so der Stil ist: Super - aber halt auch so n bißchen männertrottelmäßig, wenn ich mal vermuten darf.
Aber wenn einem jemand zu viel quatscht, was ja okay ist, dann kann man ja einfach nicht antworten.
PS Und wo wir schon am labern sind: So "Nicht-soviel-Reden, lieber-machen"-Argumente sind halt leider auch meist Blödsinn. Kommen dann Finanzkrisen und Dieselskandale raus, aber gut, was solls.
Und klar, Sie haben schon recht, ich hätte auf seine Antwort eingehen können im Interesse meiner Frage. Hatte ich halt nur kein Bock mehr, wenn jemand gleich auftritt wie Bundeswehr anno '77. Und genau darum gibt es Umgangsformen, damit Kommunikation nicht aus solchen Gründen abbricht...
Abschließend: Das Wort Labertante ist misogyn, aber das finden Sie, darf ich vermuten, natürlich auch wieder gelabert.
Wie gesagt, schön hier bei Euch.
@Impact
Na von Steuerfachportalem habe ich ja auch gar nicht gesprochen, sondern von irgendwelchen Selbständigen-Seiten. Aber klar, auch die wollen einem meist irgendwas verkaufen. Trotzdem ist es ja aber relevant, wenn solche Basics nicht zu Sprache kommen. Warum? Weil sich viele doch an diesen Seiten orientieren und es eben ein Symptom des Interpretationsspektrums ist, die es zu diesem Thema gibt.
Noch ein Wort zur Zettelwirtschaft: Klar, meistens nicht, aber manchmal eben doch. Und um das zu streamlinen, gibt es meines Erachtens Pauschalen, oder? Das bringt uns ja dann auch wieder zu den Leuten, zur Zeit und zum einfach abhaken. Warum aber eine Pauschale machen, die letztlich nur für vergleichweise wenige Sinn machen? Darum möchte ich das gerne abschließend klären, am Besten mit Verweis auf eben eine Durchführungsverordnung oder was auch immer. Im Gesetz steht es eben nicht endgültig eindeutig, oder täusche ich mich?
Du hast nicht von Steuerfachportalen (die es nicht gibt, die keine Bedeutung haben - nur von Verarschten genutzt werden !!) gesprochen - und was war das:
"Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen" ?
Einen Hinweis auf DV habe ich schon gegeben - die wirst Du wohl selbst finden.
Die Pauschale wurde nicht aus dem von Dir genannten Grund geschaffen. Dazu müsste ich Dir aber ein Langes und ein Breites aus der Gesetzgebung zu Steuern abliefern. Dazu habe ich aber keine Lust, weil Dir darauf sicher wieder Polemik einfallen würde.
Ups, sorry, das stimmt natürlich, never mind - ich hatte mich gedanklich nur auf den ersten Absatz bezogen. In diesem Sinne, nicht polemisch gemeint, danke fürs gründliche Lesen.
Was mich ja nur interressiert hat, ist, ob nicht doch die Möglichkeit besteht, dass manche Ämter die Pauschale falsch interpretieren. Aber klar, meine Indizien sind eher dünn, viel wahrscheinlicher ist es, dass es sich am Ende einfach um einen nischigen Nebenschauplatz handelt, der nicht so richtig Sinn macht, der aber halt einfach auch egal ist - davon soll es ja noch ein paar geben im deutschen Steuerwesen...
Noch zur Pauschale, also auf Wikipedia findet man den schönen Satz: "Der Nachweis steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen wird durch den Ansatz einer Pauschale erübrigt (z. B. der Nachweis von Fahrtkosten durch die Entfernungspauschale), dem Steuerpflichtigen bleibt die Sammlung und der Finanzverwaltung die Nachprüfung von Belegen erspart." So hatte ich das gemeint, aber klar, Wikipedia...
Labertante scheint der Fragesteller aber selber zu sein.
Ich hab jedenfalls das Problem nicht verstanden. Du?
Vielleicht kannst du oder jemand anders ja mal eben zusammenfassen, worum es hier geht. Und ganz nebenbei die bekanntliche BA-Pauschale erläutern. Mir ist die jedenfalls nicht bekannt, aber das will nichts heißen, denn die Fische, die ich angle, sind meist etwas größer.