Erste gemeinsame Steuererklärung nach Heirat - unterschiedliche Wohnsitze?
Hallo,
mein Mann und ich haben 2015 geheiratet und aber weiterhin unsere getrennten Wohnsitze (mit entsprechend auch unterschiedlichen Finanzämtern) behalten. Wir möchten dennoch gerne gemeinsam veranlagt werden. Unsere Frage: Schicken wir alle Unterlagen gemeinsam an ein Finanzamt? Wenn ja, an welches? Oder müssen seine Unterlagen an sein Finanzamt und meine an meins? Welche Steuernummer müssen wir dann angeben? Seine, meine oder bekommen wir eine neue gemeinsame?
Vielen Dank für Antworten!
3 Antworten
Wo ist denn Eure Ehewohnung? Die Einkommensteuererklärung gibt man beim Wohnsitzfinanzamt ab.
Wenn Ihr zwei unterschiedliche Wohnsitze habt, wird das Finanzamt (mit Recht) annehmen, dass es keine eheliche Gemeinschaft gibt.
Ihr müsst Euch doch zumindest ab und zu auch mal sehen, oder habt Ihr Euch nur auf dem Standesamt getroffen und werdet Euch das nächste Mal zum Unterschreiben der Einkommensteuererklärung sehen.
Die Ehewohnung ist dort, wo Ihr Euch im allgemeinen in trauter Zweisamkeit aufhaltet. Also für den Fall, dass Ihr wegen der Arbeit in der Woche nicht gemeinsam die Abende verbringen könnt, dort, wo Ihr die Wochenenden verbringt.
Die zweite Wohnung ist dann ggf. DoppelteHaushaltsführung.
Aus welchen Gründen Sie die zweite Wohnung halten sollte pirmär dem Finanzamt doch egal sein.
Ganz richtig. Die Frage der Zusammenveranlagung wird vom Wohnsitz nicht berührt. Es gibt offenbar Gründe, unterschiedliche Wohnungen zu halten.
Unterschiedliche Arbeitsorte, noch kein Geld für den Umzug oder was auch immer. Warum sollte es deswegen an einer ehelichen Gemeinschaft fehlen?
Wird z.B. an beiden Standorten Zweitwohnungssteuer fällig, dann wäre die Beibehaltung der Wohnsitze eine Möglichkeit diese zu umgehen.
Lieber @Snoopy, Du denkst vermutlich im Bereich des Melderechts und mein Hinweis:
Ehewohnung
Hast Du mit "ummelden" gleichgesetzt. Wir sind hier aber nicht im Melderecht, sondern im Steuerrecht. Ehewohnung ist dort, wo das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt hat. Das steht dann auch als Adresse auf der Einkommensteuererklärung. (Erinnerung: Boris Becker hat mal seinen Lebensmittelpunkt mit Monaco angegeben, aber seine Kinder gingen in München in den Kindergarten, Folge, er wurde in München einkommensteuerlich veranlagt und landete vor Gericht). Wenn Die Frau (oder der Mann) im anderen Ort gemeldet ist, um die Zweitwohnungssteuer zu sparen, so ist das kein einkommensteuerliches Problem und die Wohnung kann für die doppelte Haushaltsführung und den entsprechenden Werbungskostenabzug genutzt werden.
Das ist nicht richtig.
Wenn Ihr zwei unterschiedliche Wohnsitze habt, wird das Finanzamt (mit Recht) annehmen, dass es keine eheliche Gemeinschaft gibt.
Die Abgabe erfolgt bei dem Wohnsitzfinanzamt, an welchem das Ehepaar sich überwiegend aufhält (§ 19 Abs. 1 AO).
Das Finanzamt wird vermutlich eine neue Steuernummer für die Eheleute erteilen. Es gibt aber auch Mitarbeiter, welche die bereits vorhandene Steuernummer erweitern.
Ich würde im Mantelbogen in Zeile 3 die Steuernummer des Ehemannes eintragen, in Zeile 4 das Finanzamt des Ehemannes und in Zeile 5 das Finanzamt und die Steuernummer der Ehefrau eintragen und in Klammern (Ehefrau) dazuschreiben.
Damit sollte alles klar sein. Natürlich nicht vergessen in Zeile 24 Zusammenveranlagung ankreuzen.
Aus welchen Gründen Sie die zweite Wohnung halten sollte pirmär dem Finanzamt doch egal sein. Wird z.B. an beiden Standorten Zweitwohnungssteuer fällig, dann wäre die Beibehaltung der Wohnsitze eine Möglichkeit diese zu umgehen. Zwei Wohnsitze zu haben bedeutet ja nicht zwingend, dass man nicht zusammenlebt.