Steuernachzahlung bei Steuerklasse 4/4 und Einzelveranlagung?

5 Antworten

Schnelltest

Abgleich der Steuerberechnung lt. Programm mit Steuerbescheid(en):

- Summe der Einkünfte / Gesamtbetrag der Einkünfte
(wird wohl in Ihrem Fall mangels Freibeträgen derselbe Betrag sein)

- Zu versteuerndes Einkommen

Weicht der Gesamtbetrag der Einkünfte ab, wurden Einnahmen erhöht oder Werbungskosten gekürzt.

Weicht das zu versteuernde Einkommen trotz gleichem GdE ab, wurden i.d.R. Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen geändert.

Umstände, welche sich außerhalb der Einkommensermittlung auf die Steuerzahlung/-erstattung auswirken, sind z.B. Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Progressionseinkünfte (z.B. Krankengeld; Arbeitslosengeld).

Wichtig: Erläuterungen zur Festsetzung lesen. Hier werden Gründe für eine abweichende Festsetzung regelmäßig erläutert.


Sonstige Gründe

Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass

- bei der Vorausberechnung unrichtige Angaben (z.B. durch Tippfehler) vorlagen

- der Arbeitgeber warum auch immer weniger Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat

- in seltenen Fällen das Finanzamt Daten einer falschen Steuernummer zugeordnet hat

Weitere Fälle sind denkbar.

Da muss das Wiso-Programm mit falschen Daten gefüttert worden sein, denn bei 4/4 kann keine Nachzahlung entstehen, wenn Einzelveranlagung gemacht wird, weil schon der Lohnsteuerabzug ebenso ist, als wären beide Singles.

Auf der anderen Seite müsste bei 4/4 und Zusammenveranlagung fast immer eine Erstattung herauskommen.

Wenn, wie Du schreibst, keine anderen Einkünfte vorhanden waren, dann kann das nicht passen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoWarMal  14.07.2017, 13:16

Da muss das Wiso-Programm mit falschen Daten gefüttert worden sein

Entweder das oder das FA hat was falsch gemacht. Das lässt sich doch aber sehr leicht überprüfen, wenn man die Erklärung und den Bescheid vergleicht.

wfwbinder  14.07.2017, 11:51

Noch ein Tipp. acht die Erklärung nochmal aber mit www.elster.de und seht Euch an, was da rauskommt. Ich bin mir nämlich sicher, es muss um falsche Angaben gehen. 

Im schlimmsten Fall war ein Fehler in den Lohnabrechnungen.

Davon abgesehen, wenn ihr die Bescheide einscannt (natürlich geschwärzte Namen) und hier als Bild einstellt, können wir es für Euch prüfen.

Dass da was falsch eingegeben worden sein muss, hat Euch wfwbinder schon gesagt.

Jetzt müsst Ihr gegen beide Bescheide Einspruch (Screenshot  dieser Seite sollte als Begründung genügen) einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, eine gemeinsame Steuererklärung erstellen und abgeben. 

Sehr hilfreiche Antworten auch für mich, danke dafür, dann muss ich meine Frage nicht mehr stellen :)

Habt Ihr in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 eingetragen ?

Wenn beide Bruttoarbeitslohn beziehen, muss da meist eine 1 rein.

Habt Ihr Kinder und nur das monatliche Kindergeld eingetragen statt das Jahreskindergeld ?

Das sind beliebte "Fehler"........