Steuernachzahlung bei Steuerklasse 4/4 und Einzelveranlagung?
Hallo,
wir haben unsere Steuer dieses Jahr mit dem Wiso Programm gemacht, dieses hat uns empfohlen die Einzelveranlagung zu nehmen und jeweils rund 900 Euro Rückzahlung in Aussicht gestellt.
Jetzt kamen die Bescheide und wir müssen beide jeweils rund 1200 Euro nachzahlen. Da die Berechnung im Grundtarif erfolgt, wurden zu wenig Lohnsteuer bezahlt. Das kann ich in den Rechnern im Internet nachvollziehen. Warum ist der Grundtarif so viel teurer und warum schlägt das Programm den vor und errechnet uns eine Gutschrift?
Wir sind beide in Steuerklasse 4, haben unsere Fahrtkosten und Weiterbildung abgesetzt und hatten kein zusätzliches Einkommen. Ich werde aus den Informationen im Internet nicht schlau.
5 Antworten
Schnelltest
Abgleich der Steuerberechnung lt. Programm mit Steuerbescheid(en):
- Summe der Einkünfte / Gesamtbetrag der Einkünfte
(wird wohl in Ihrem Fall mangels Freibeträgen derselbe Betrag sein)
- Zu versteuerndes Einkommen
Weicht der Gesamtbetrag der Einkünfte ab, wurden Einnahmen erhöht oder Werbungskosten gekürzt.
Weicht das zu versteuernde Einkommen trotz gleichem GdE ab, wurden i.d.R. Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen geändert.
Umstände, welche sich außerhalb der Einkommensermittlung auf die Steuerzahlung/-erstattung auswirken, sind z.B. Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Progressionseinkünfte (z.B. Krankengeld; Arbeitslosengeld).
Wichtig: Erläuterungen zur Festsetzung lesen. Hier werden Gründe für eine abweichende Festsetzung regelmäßig erläutert.
Sonstige Gründe
Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass
- bei der Vorausberechnung unrichtige Angaben (z.B. durch Tippfehler) vorlagen
- der Arbeitgeber warum auch immer weniger Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat
- in seltenen Fällen das Finanzamt Daten einer falschen Steuernummer zugeordnet hat
Weitere Fälle sind denkbar.
Da muss das Wiso-Programm mit falschen Daten gefüttert worden sein, denn bei 4/4 kann keine Nachzahlung entstehen, wenn Einzelveranlagung gemacht wird, weil schon der Lohnsteuerabzug ebenso ist, als wären beide Singles.
Auf der anderen Seite müsste bei 4/4 und Zusammenveranlagung fast immer eine Erstattung herauskommen.
Wenn, wie Du schreibst, keine anderen Einkünfte vorhanden waren, dann kann das nicht passen.
Da muss das Wiso-Programm mit falschen Daten gefüttert worden sein
Entweder das oder das FA hat was falsch gemacht. Das lässt sich doch aber sehr leicht überprüfen, wenn man die Erklärung und den Bescheid vergleicht.
Noch ein Tipp. acht die Erklärung nochmal aber mit www.elster.de und seht Euch an, was da rauskommt. Ich bin mir nämlich sicher, es muss um falsche Angaben gehen.
Im schlimmsten Fall war ein Fehler in den Lohnabrechnungen.
Davon abgesehen, wenn ihr die Bescheide einscannt (natürlich geschwärzte Namen) und hier als Bild einstellt, können wir es für Euch prüfen.
Dass da was falsch eingegeben worden sein muss, hat Euch wfwbinder schon gesagt.
Jetzt müsst Ihr gegen beide Bescheide Einspruch (Screenshot dieser Seite sollte als Begründung genügen) einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, eine gemeinsame Steuererklärung erstellen und abgeben.
Sehr hilfreiche Antworten auch für mich, danke dafür, dann muss ich meine Frage nicht mehr stellen :)
Habt Ihr in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 eingetragen ?
Wenn beide Bruttoarbeitslohn beziehen, muss da meist eine 1 rein.
Habt Ihr Kinder und nur das monatliche Kindergeld eingetragen statt das Jahreskindergeld ?
Das sind beliebte "Fehler"........