Ablöse einer Spülmaschine in einer Mietküche?
ich habe eine neue wohnung in dieser ist vom Vermieter eine Einbauküche dabei. dem Vormieter ist vor ca 8 Monaten der Geschirrspüler kaputt gegangen. diesen hat er auf eigene kosten ersetzt. jetzt möchte der vormieter eine ablöse für die spülmaschine kann er das von mir verlangen? Denn meiner meinung nach wenn er die Wohnung mit Küche mietet muss er sie auch wieder intakt weitergeben oder nicht?
2 Antworten
Hallo,
also ich würde nicht *extra* für ein Küchengerät zahlen, wenn dieses Gerät Eigentum des Vermieters ist und dieser es als Mietsache lt. Mietvertrag lediglich mitvermietet. Befindet sich lt. Vertrag ein Geschirrspüler in der Küche, muss er bei Vermietung auch funktionstüchtig sein. Ansonsten im Mietvertrag vermerken lassen.
Will der Vormieter für *sein Eigentum* eine Ablöse, ist dies Verhandlungssache zwischen dir und dem Vormieter.
Achte ggf. darauf, ob und welche Geräte im Mietvertrag als mitvermietete Mietsache aufgeführt sind und erst unterschreiben wenn alles korrekt nachvollziehbar für dich ist.
Das Thema hat mehrere Aspekte:
Der Vormieter kann ohne vertragliche Vereinbarung natürlich nicht vom Nachmieter irgendwelche Ablösen verlangen. Allerdings ist die Alternative dazu natürlich, daß man das dem Vormieter gehörende Gerät diesem herausgeben müßte.
Der nächste Aspekt ist der Anspruch gegenüber dem Vermieter:
Steht denn eine Ausstattungsliste im Mietvertrag in die eben dieser Geschirrspüler aufgenommen worden ist? Darauf kommt es ja insofern in erster Linie an. Falls ja, muß der Vermieter Dir einen Geschirrspüler stellen.
Wenn es Ausstattungsliste fehlt, wird es da schwieriger. M.E. ist dann auf den Zustand der Wohnung bei der Besichtigung abzustellen. Da war die EBK mit einem Geschirrspüler versehen und darauf hast Du dann Anspruch.
so sehe ich es auch !
Ich als Neumieter würde in diesem speziellen Fall keine Ablöse zahlen !
Der Vormieter war somit lt. Mietvertrag ohnehin verpflichtet, bei Auszug bzw. Wohnungsübergabe, dem Vermieter ein funktionstüchtiges Gerät zu übergeben. Wenn er aber der Reparatur einen möglicherweise überteuerten Neukauf vorzieht, dann war es seine Entscheidung. Er hätte sich eben an den 400,- € Kleinstreparaturen orientieren müssen, dann gebe es dieses Problem gar nicht.
Mitnehmen kann er die Maschine nun auch nicht, in dem Falle müsste er ein anderes funktionierendes Gerät in die Küche stellen und genau dies wird sein Problem sein.
Du musst bei Neueinzug dem Vermieter lediglich eine funktiontüchtige Spülmachine im Mietvertrag bestätigen, mehr nicht.
Wie heißt es so schön ?
" jeder Versuch ist gültig " !
Manchmal klappt solch ein Deal..... aber eben nicht immer ! ;-)
Zustand der Wohnung bei der Besichtigung ... EBK mit einem Geschirrspüler versehen
Aber man darf beim gesehenen Zustand nicht davon ausgehen, dass alles auch vom Vermieter bereitgestellt wird, z. B. Möbel.
Bei der EBK müßte der Vermieter ja zumindest auf die (Nicht)Zugehörigkeit der Geräteausstattung hingewiesen haben.
Dieser Fall eignet sich als Examensklausur wenn man entsprechende Unterstellungen macht:
Nimmt man an, der Vermieter sei ein Mensch wie ich und sieht in einer Geschirrspülmaschine nur einen Kasten mit allerlei Schubladengedöns darin, dann könnte ihm nicht aufgefallen sein, dass die bauseits vorhandene Geschirrspülmaschine inzwischen vom Mieter ausgetauscht worden ist. Er zeigt dem Interessenten also die EBK und sagt in voller Überzeugung, dass die mitvermietet wird. Was dann? Grübel Du mal nach. Ich habe jetzt Feierabend.
was hat der Fragesteller eigentlich mit dem Vormieter zu schaffen ? Die können sich beide einigen oder eben nicht.
und....... ich kann aus keiner der Zeilen erkennen, dass dieser Übernahmedeal vom Vermieter verlangt wurde.
Das Klügste wäre abzuwarten, den Mietvertrag zu kontrollieren und Differenzen ggf. als Zusatz zu protokollieren.
Ich formulier es mal anderst die einbauküche geöhrt offiziel zur wohnung da war auch eine spülmaschiene drinn( geräte sind allerdings nicht einzeln aufgeführt im mietvertrag großes mietunternehmen standart wisch eben)
jetzt ist der aktuelle mieter ja sowieso verpflichtet diese zu ersätzen wenn sie kaputt geht( da steht glaub was von kleinreperaturen von bis zu 400€)
wenn der mieter jetzt selbst eine kauft um die zu ersätzen dann hat er ja normal kein recht von mir ablöse zu fordern weil er ja in der pflicht steht die wohnung mit funktionstüchtiger maschiene zu übergeben. oder drifte ich da jetzt falsch ab