Welche Kosten kommen auf einen zu, wenn man eine Wohnung kurzfristig absagt?

4 Antworten

Das ist das Risiko des Vermieters. Es entstehen keine Kosten, nur schlechtes Karma.

Es ist noch nichts unterschreiben. Somit keine Kosten fällig.

Soll der Vermieter sich für einen der anderen 1.237 Interessenten entscheiden.


carocaro597 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 09:28

Es gibt sonst keine, ich war der einzige Bewerber...

Der Vermieter kann durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Um das aber im Detail bewerten zu können, ist die Schilderung des Sachverhalts nicht ausreichend.

Voraussetzung für einen  Schadensersatzanspruch im Falle des  Abbruchs von  Vertragsverhandlungenist, dass die eine Partei bei der Verhandlungsführung in  zurechenbarer Weise Vertrauen auf das  Zustandekommen des  Vertrags erweckt hat. Erforderlich ist ein qualifizierter Vertrauenstatbestand. Er ist gegeben, wenn der Abbrechende den  Vertragsschluss als sicher hingestellt hat (vgl. AG München, Urteil vom 18. 10. 2012 – 423 C 14869/12). Bricht der  Mietinteressent in einer solchen Situation die  Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund ab, macht er sich  schadensersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 22-02-1989 – VIII ZR 4/88)

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-sagt-kurzfristig-ab/#III

Die bisherigen Verhandlungen in Verbindung mit dem ernsthaften Interesse, die Übersendung des Mietvertrags und die Vereinbarung eines Termins zur Unterschrift kommen durchaus Anhaltspunkte für das Vertrauen auf einen Vertragsabschluss sein.


carocaro597 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 09:27

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! In dem verlinkten Artikel steht "Auch wenn der Mietvertrag zu Stande gekommen wäre, hätte sich der Mieter von Wohnraum -sofern im Vorvertrag keine Befristung und auch kein Kündigungsverzicht vorgesehen war- unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 573c Abs.1 S.1 BGB ohne Grund wieder vom Vertrag lösen können" - in dem schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe, gibt es durchaus einen Kündigungsverzicht. Habe ich diese durch meine mündliche Einwilligung bestätigt, oder würde ich nur für die Miete innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist aufkommen müssen?

orgel  19.07.2023, 09:43
@carocaro597
in dem schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe, gibt es durchaus einen Kündigungsverzicht.

Gerade das könnte ein Punkt sein, der dafür spricht, dass gar keine Kosten übernommen werden müssen. Wenn dort vorher nicht ausdrücklich drüber gesprochen wurde und man den Kündigungsverzicht dann auf einmal im Mietvertrag findet, kann das ein wesentlicher Grund, weshalb man den Vertrag eben nicht abschließen möchte und somit auch kein Anspruch für Schadensersatz besteht. Aber letztendlich müsste es ein Gericht entscheiden, sofern ihr euch nicht vorher irgendwie einig werdet und der Vermieter auf Zahlung (für wir lang auch immer, ich wäre max. von der normalen Kündigungsfrist ausgegangen) besteht.

carocaro597 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 10:42
@orgel

Okay, danke dir! Über den Kündigungsverzicht wurde ich informiert und war mit diesem auch einverstanden. Generell ist der Vertrag okay und soweit wirksam, ich habe mich einfach nur umentschieden. Wenn ich die Information vom Vermieter kriege, was er nun von mir will, gehe ich am besten erstmal zum Anwalt damit.

Du wirst (vermutlich) keine Kosten haben.

Kosten müsstest Du nur tragen, wenn Du die Anmietung fest zugesagt hättest, aber Vertrag zum Lesen zugeschickt bekommen, ist kein Vertragsabschluss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

carocaro597 
Beitragsersteller
 19.07.2023, 09:28

Ich habe leider fest zugesagt. Beim Erhalt des Vertrags habe ich bestätigt, dass ich an dem angegebenen Termin unterschreiben werde.