Welche Kosten kommen auf einen zu, wenn man eine Wohnung kurzfristig absagt?
Ich wollte zum 01.08 in eine Wohnung einziehen. Mietvertrag habe ich zum Durchlesen bekommen und soll den nächste Woche (25.07) bei der Übergabe unterschreiben. Da ich bei dem Vertrag aber ein schlechtes Gefühl habe, habe ich gestern (17.07) abgesagt und bisher noch keine Antwort erhalten.
Im Internet ist bei dem Thema oft von Schadensersatz die Rede, da ich ja schon eine offizielle Zusage hatte (diese kam am 10.07) und weiterhin ernsthaftes Interesse an der Wohnung hatte. Der Mietvertrag enthielt bereits meinen Namen, Adresse usw. und es wurde nur auf meine Unterschrift gewartet.
Meine Frage ist: Findet ihr zwei Wochen zu knapp? Hat der Vermieter hier Anspruch auf Schadensersatz? Und wie hoch fällt sowas aus? Muss ich dann vielleicht nur die Miete für paar Monate zahlen oder reden wir von richtig hohen Beiträgen? Ist das abhängig davon, wie lange die Wohnung "wegen mir" leer steht?
4 Antworten
Das ist das Risiko des Vermieters. Es entstehen keine Kosten, nur schlechtes Karma.
Es ist noch nichts unterschreiben. Somit keine Kosten fällig.
Soll der Vermieter sich für einen der anderen 1.237 Interessenten entscheiden.
Es gibt sonst keine, ich war der einzige Bewerber...
Der Vermieter kann durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Um das aber im Detail bewerten zu können, ist die Schilderung des Sachverhalts nicht ausreichend.
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch im Falle des Abbruchs von Vertragsverhandlungenist, dass die eine Partei bei der Verhandlungsführung in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt hat. Erforderlich ist ein qualifizierter Vertrauenstatbestand. Er ist gegeben, wenn der Abbrechende den Vertragsschluss als sicher hingestellt hat (vgl. AG München, Urteil vom 18. 10. 2012 – 423 C 14869/12). Bricht der Mietinteressent in einer solchen Situation die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund ab, macht er sich schadensersatzpflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 22-02-1989 – VIII ZR 4/88)
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-sagt-kurzfristig-ab/#III
Die bisherigen Verhandlungen in Verbindung mit dem ernsthaften Interesse, die Übersendung des Mietvertrags und die Vereinbarung eines Termins zur Unterschrift kommen durchaus Anhaltspunkte für das Vertrauen auf einen Vertragsabschluss sein.
in dem schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe, gibt es durchaus einen Kündigungsverzicht.
Gerade das könnte ein Punkt sein, der dafür spricht, dass gar keine Kosten übernommen werden müssen. Wenn dort vorher nicht ausdrücklich drüber gesprochen wurde und man den Kündigungsverzicht dann auf einmal im Mietvertrag findet, kann das ein wesentlicher Grund, weshalb man den Vertrag eben nicht abschließen möchte und somit auch kein Anspruch für Schadensersatz besteht. Aber letztendlich müsste es ein Gericht entscheiden, sofern ihr euch nicht vorher irgendwie einig werdet und der Vermieter auf Zahlung (für wir lang auch immer, ich wäre max. von der normalen Kündigungsfrist ausgegangen) besteht.
Okay, danke dir! Über den Kündigungsverzicht wurde ich informiert und war mit diesem auch einverstanden. Generell ist der Vertrag okay und soweit wirksam, ich habe mich einfach nur umentschieden. Wenn ich die Information vom Vermieter kriege, was er nun von mir will, gehe ich am besten erstmal zum Anwalt damit.
Du wirst (vermutlich) keine Kosten haben.
Kosten müsstest Du nur tragen, wenn Du die Anmietung fest zugesagt hättest, aber Vertrag zum Lesen zugeschickt bekommen, ist kein Vertragsabschluss.
Ich habe leider fest zugesagt. Beim Erhalt des Vertrags habe ich bestätigt, dass ich an dem angegebenen Termin unterschreiben werde.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! In dem verlinkten Artikel steht "Auch wenn der Mietvertrag zu Stande gekommen wäre, hätte sich der Mieter von Wohnraum -sofern im Vorvertrag keine Befristung und auch kein Kündigungsverzicht vorgesehen war- unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 573c Abs.1 S.1 BGB ohne Grund wieder vom Vertrag lösen können" - in dem schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe, gibt es durchaus einen Kündigungsverzicht. Habe ich diese durch meine mündliche Einwilligung bestätigt, oder würde ich nur für die Miete innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist aufkommen müssen?