1. Angenommen, eine erwachsene Tochter, die bereits eine Arbeit hat, bleibt bei ihren Eltern wohnen. Die Familie vereinbart intern, dass die Tochter monatlich einen bestimmten Betrag für Miete, Haushalt usw. in die Haushaltskasse einzahlt. Ist so eine Konstellation legal, oder zählt die Tochter als Untermieter und das Ganze bedarf einer besonderen Genehmigung des Vermieters?

  2. Angenommen, die Eltern möchten ausziehen und die Tochter dort wohnen bleiben. Die Familie befürchtet, dass der Vermieter nicht willens wäre, mit der Tochter einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Deshalb bleiben die Eltern auch nach ihrem Umzug weiterhin Mieter. Ist das Ganze legal,

a) wenn die Eltern pro forma ihren Erstwohnsitz am alten Wohnort behalten und sie von ihrem Geld die Miete weiterzahlen?

b) wenn die Eltern ihren Wohnsitz verlegen, aber von ihrem Geld die Miete zahlen?

c) wenn die Eltern zwar die Miete zahlen und "Ansprechpartner" für den Vermieter bleiben, aber die Tochter ihren Eltern das gezahlte Geld regelmäßig zurückzahlt?

d) wenn die Tochter die Miete direkt auf das Konto des Vermieters zahlt und die Eltern bis auf die Unterschrift auf dem Vertrag nicht mehr beteiligt sind?