Krankenkassenbeiträge - wie werden die Einnahmen aus Vermietungen berechnet?
Hallo in die Runde,
ich bin freiwillig gesetzlichen krankenversichert. Meine Frau und Kinder über mich.
Nun vermieten wir 2 kleinere Wohnungen, die wir aber über Kredite abzahlen. Somit ergibt sich in der Steuererklärung jährlich ein Verlust.
Was gilt jetzt aber für die Krankenkasse? Darf ich dort nur die Einnahmen angeben oder werden da auch die Ausgaben (Zinsen, Abschreibungen etc.) betrachtet?
Das würde ja bedeuten, dass meine Frau sich beim Überschreiten der 395 EUR Grenze selbst versichern müsste?
Grüße, Benjamin Wendt
1 Antwort
Wichtig ist das Einkommen nicht die Einnahmen.
Die KV will z.B. den Einkommensteuerbescheid und dort ist "nur" das zu versteuernde Einkommen. Selbstverständlich werden also Zinsen u. Abschreibungen und sonstige Kosten berücksichtigt.
Sollte es aber irgendwann doch zu einer Überschreitung der Einkommensgrenze bei deiner Frau kommen, muß sie selber KV-Beiträge zahlen.
Danke schon mal. Konkret muss ich während meiner Elternzeit KV-Beiträge selbst zahlen. In dem Formular von der Krankenkasse steht:
"Bitte geben Sie alle Einkünfte als BRUTTO-Beträge an. - bitte senden Sie die Einkommensnachweise als Kopie mit."
Und dann weiter unten:
"Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:"
Ist halt alles etwas unkonkret formuliert, oder?
Grüße, Benjamin