Eine vermietete Immobilie soll dem einzigen Kind unentgeltlich gegen Nießbrauch auf Lebenszeit von den Eltern überschrieben werden. Können die Überschreibenden weiterhin die Abschreibung in der Anlage V der Einkommenssteuererklärung geltend machen? ie Überschreibenden zahlen auch weiterhin die Grundsteuer - könnnen diese Ausgaben den Mieterträgen entgegengerechnet werden?
Unentgeltlich gegen Nießbrauch überschriebene Immobilie - wer kann Aufwendungen absetzen?
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