Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???
Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.
ABER:
Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.
Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!
Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???
3 Antworten
Der Blick ins Grundbuch oder in den Mietvertrag erleichtert die Rechtsfindung. Steht im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht für die Nutzung des Gartens speziell für die untere Wohnung, dürfen die Kosten hierfür nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Gibt es diese Eintragung nicht, dann dürfen alle Mieter den Garten benutzen, müssen dann natürlich auch anteilig die Kosten tragen. Sind im Mietvertrag umlagefähige Kosten für den Garten eingetragen und dürfen die anderen Mieter den Garten nicht benutzen, ist diese Klausel rechtlich angreifbar. Aber wenn im Mietvertrag die Gartenkosten nicht als umlagefähige Kosten eingetragen sind, brauchst du sie auch nicht zu bezahlen. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, den zwei Parteien unterschrieben haben. Er kann nicht einseitig geändert werden. Von uns kann dich keiner rechtlich vor Gericht vertreten, ich empfehle dir aber , einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten. Falls du keinen diesbezüglichen Rechtsschutz hast, erkundige dich vorher beim Anwalt über die Kosten. Auch ein Mieterverein kann diese Aufgabe übernehmen, die Kosten dürften dann nicht so hoch sein. Übrigens, du hast ein 100%iges Recht, Auskunft von deinem Vermieter über die Jahrewsabschlussrechnung zu erhalten, er muss dir sogar Einblick in die Belege möglich machen. Dieses Recht ist auch einklagbar.
Nein!
Ich hoffe, dass Du einen Balkon hast, von dem Du Dir dieses Treiben angesehen hast, während Du Dir Notizen über die jeweiligen Arbeiten, Arbeitsorte und -stunden gemacht hast. Ohne solche Aufzeichnungen und Fotos wird die Argumentation nachher immer etwas schwierig.
Deiner Beschreibung nach handelt es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende, umlagefähige Betriebskosten, sondern eine Gartenneuanlage. Deren Kosten sind nicht umlegbar (ähnlich einem Hausanstrich).
Aber das Schneiden der Minihecke fällt unter Gartenpflege, aber ob diese anteiligen Kosten umgelegt werden können, hängt alleine vom Wortlaut in Deinem Mietvertrag ab.
Dieses Arbeitsprotokoll wird es nicht geben, wenigstens nicht als erkennbare Rechnungsanlage. Allenfalls gibt es Stundenaufschreibungen über die täglich anwesenden Personen, aber nicht über genauere Arbeitsinhalte. Das musst Du machen!
Es wird auch keinen Auftrag geben, der eine in Deinem Fall "hilfreiche" Arbeitsbeschreibung enthält.
Heutzutage muss man eben alles selber machen. Hinzu kommt noch die große Zeitspanne zwischen Arbeitseinsatz und Vorlage der Nebenkostenabrechnung im darauffolgenden Jahr. Da gerät vieles in Vergessenheit oder wird unscharf.
Das Problem ist relativ einfach, wenn den anderen Mietparteien lt. Mietvertrag keine Gartennutzung zusteht, dann sind die Kosten für die Pflege auch nicht umlagefähig. Der vermieter muß dann die Kosten rausrechnen und darf nur diejenigen umlegen, die zur Pflege der allgemein zugänglichen Fläche erbracht wurden.
Es gilt bei der Nebenkostenabrechnung dann halt aufzupassen und gegebenenfalls gegen diese Einspruch zu erheben.
Dokumentationen habe ich gemacht (kenne ja unseren Vermieter und seine Nebenkostenabrechnungen ). Also wann was , wo gemacht wurde ! Fotos leider keine - aber ich denke doch auch das die Gartenfirma ein Arbeitsprotokoll an die Rechnung abführt.