Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?
Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.
5 Antworten
Hallo,
du kannst doch an Hand deiner Kontoauszüge beweisen, dass deine monatl. Mietzahlungen vom Vermieter korrekt abgerufen bzw. durch dich überwiesen wurden.
Es gibt demnach keinen Grund, ein Guthaben aus deiner Betriebskostenabrechnung zurückzuhalten.
Alles andere ist Sache des alten und neuen Vermieters und dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden. Einen Grund den Mietvertrag vorfristig zu kündigen, sehe ich in deinen Ausführungen nicht.
( bin wie @billy keine Anwältin )
deshalb hier ein Link zu, wie jetzt taktisch vorgehen:
www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-vermieter-zahlt-guthaben-nicht-aus/
......und als Hinweis zum Schluss!
bitte eine evtl. nächste Frage möglichst übersichtlich, mit einigen Absätzen schreiben. Ein Text wie in obiger Form verfasst, wird von vielen Mitgliedern schon nach ein zwei Sätzen lesen, gemieden.
Danke für deine Antwort und Kritik.
Ich werde bei meiner nächsten Frage versuchen, dass ganze etwas übersichtsichtlicher zu gestalten :-)
Ich habe oben bei Snoppy meine Rückantwort gegeben, welche du Dir gerne, falls du willst, durchlesen kannst.
Vielleicht hat jemand noch ein Tipp, ob meine Vorgehensweise in irgendeiner Form Erfolg oder begründet wäre. Um eine rechtsichere Antwort zu erhalten, dem bin ich mir bewusst, ist natürlich nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Der geschliderte Sachverhalt reicht nicht für eine fristlose Kündigung aus, auch wenn Du gerne eine kürzere Kündigungsfrist Dir wünschst.
Die Tatsache, dass die Mietzahlungen noch weiter an den alten Vermieter gegangen sind, ist nicht das Problem der Mieter. Erst wenn die Mieter in Schriftform über die neue Bankverbindung informiert wurden, haben sie diese umzusetzen.
Auch bei einem Eigentümerwechsel hat die Nebenkostenabrechnung gesetzeskonform zu erfolgen; das ist scheinbar nicht der Fall und daher kannst Du darauf bestehen, dass diese neu erstellt wird.
weshalb und warum der neue Mieter so und nicht anders handelt..........reib dich doch deswegen nicht unnötig auf !
Dabei lässt man sich mitunter nur ungewollt zur Unsachlichkeit hinreißen, wodurch sich das Verhältnis Vermieter - Mieter nur weiter zuspitzt.
Mach's einfach so wie im Link oben beschrieben, damit gehst du einen korrekten Weg. Falls es letztlich doch zum Rechtsstreit kommen sollte, hast du deinen Trumpf in der Tasche.
Auch mit viel Text - eine falsch erstellte Nebenkostenabrechnung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, hiergegen sind erst einmal Rechtmittel anzuwenden und wenn diese erfolglos sind, dann kann die fristlose Kündigung infrage kommen.
Pancake sucht doch nur nach einem Grund seine ordentliche Kündigungsfrist zu verkürzen. Die Freiwilligkeit die Wohnung innerhalb von 2 Wochen zu räumen ist doch eine klare Ansage, dass er bereits eine neue Bleibe angemietet hat.
Wenn der neue Eigentümer sich hier nicht bewegt, würde ich auch den Weg zum Anwalt wählen. Allerdings sehe ich hier auch vorerst keinen direkten Kündigungsgrund.
Lange Rede -kurzer Sinn. Eine bewußte Täuschung liegt hier nicht vor. Fristlose Kündigung aus diesem Gunde auch nicht möglich.Wenn Du noch Forderungen offen hast, setze eine Frist von ca. 14 Tagen und dann zum Anwalt. Diese verkürzte Nebenkostenabrechnung ist ungültig. Sollte keine ordnungsgemäße erfolgen, stehen Dir die gesamten geahlten Nebenkosten zu
Die Fragestellung ist sehr, sehr ausführlich, für mein Verständnis zu ausführlich mit zu vielen „wenn und aber“.
Ich befürchte das hier keine zielführende und vollumfängliche Antwort möglich ist.
Ich würde Ihnen raten einen Anwalt aufzusuchen um die Problematik ausführlich besprechen zu können.
In den Geschäftsstellen der Verbraucherzentralen können Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren, die Beratung ist allerdings kostenpflichtig.
Guten Tag,
darf ich fragen sind sie Anwalt oder eher so Hobbyanwalt? - ich wollte eigentlich nur erfahren, ob eine fristlose Kündigung von meiner Seite aus gerechtfertigt ist, also Tatbestand, argliste täuschung, bewusst falsche Abrechnung eventuell sogar Betrug vorhanden ist. Oder das ganze eher als falsche Abrechnung und fertig gilt.
Danke für deine Rückantwort. Mir ist bewusst, dass rein eine falsche Nebenkostenabrechnung noch nicht zu einer fristlosen Kündigung genügt, jedoch nehme ich hier mal die beiden Wörter "bewusst falsch" in den Kontext, also ich unterstelle dem jetztigen Eigentümer, dass die Nebenkostenabrechnung bewusst falsch erstellt wurde. Warum unterstelle ich ihm das? - nach eigenen Recherchen, also als ich mit dem ehemaligen Eigentümer in Verbindung getreten bin, war die Aussage, dass ein Anwaltsschreiben meines aktuellen Vermieters kam mit der Bitte um Herausgabe der Mietzahlungen, da diese angeblich fehlten. Der ehemalige Eigentümer konnte dies jedoch lückenlos belegen, dass keinerlei Zahlung fehlte. Nach Auskunft des ehemaligen Vermieters kam seitens des Anwalts keinerlei Rückfragen, womit für seine Ansicht nach die Angelegenheit erledigt war außer jetzt, da ich ihn kontaktiert hatte und er sich wundert, warum ich nur anteilige mein Guthaben ausgezahlt bekomme.
Der aktuelle Eigentümer kann doch dann sich nicht darauf berufen mit "ich habe es übersehen, vergessen, verdrängt" oder der gleichen, da muss ja dann schon mutwillig gewesen sein. Ich könnte in dem Zusammenhang auch prüfen, ob der Vermieter bei anderen Mietparteien Guthaben zurückgehalten hat, das wäre nicht das Problem.
Grundsätzlich ist hier die Frage, ist der Tatbestand der bewussten Täuschung, vielleicht sogar arglisten Täuschung sowie Betrug vorhanden, so dass ein Festhalten am Mietverhältnis gemäß Treu und Glauben für den Mieter nicht zumutbar ist?
Um es nochmal zu verdeutlichen, es geht nicht darum, dass die Nebenkostenabrechnung falsch ist, das kann denke ich immer mal passieren und man sollte dahingehend dem Vermieter Gelegenheit geben diesen Fehler zu korrigieren, aber wenn ich nachweisen kann, dass bewusst beträge zurückgehalten wurden, welche hätten garnicht zurückgehalten worden, ist da nicht ein gewisser Vertrauensbruch, wo von rechtlicher Seite aus auch als Kündigungsgrund zu werten ist?