Schönheitsreperaturen/ Renovierung bei Auszug?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der zu leistenden Reperaturen/Renovierungsarbeiten bei Auszug. Mein Mietvertrag ist auf Ende Dezember gekündigt. In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

"§9 Schönheitsreperaturen: Die Schönheitsreperaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Dies ist im Allgemeinen - gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperatur - nach folgenden Zeitabständen der Fall:

  • in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre
  • in Wohn-, Ess-, und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre
  • in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre."

Als Zusatz wurde dann ergänzt:

"Zu §20 Rückgabe - Beendigung des Mietverhältnisses: Die Wohnung ist im selben Zustand wie übernommen und dokumentiert zurückzugeben. D.h. sach- und fachgerechte Renovierung durch anerkannte Handwerksbetriebe. Dies gilt auch für kurze Miteverhältnisse bis zu 2 Jahre."

Der Mietvertrag wurde im Februar 2013 abgeschlossen.

Muss ich die Wohnung zum Auszug also komplett neu weiß streichen (sie wurde von uns damals frisch renoviert und weiß gestrichen übernommen)?

Muss dies durch einen Fachmann geschehen? Oder kann ich den Anstrich auch selbst übernehmen? Meine Vermieterin hat schon angekündigt bei der Übernahme sehr pingelig zu sein, sprich: sind die Übergänge sauber gestrichen etc.

Es gab doch damals eine rechtliche Änderung, dass der Mieter bei Auszug nicht mehr streichen muss, oder? Greift das in meinem Fall?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete und stichhaltige Antworten.

Liebe Grüße, Julia

Mietrecht, Renovierung
Kredit für Renovierung, Möbel und Auto?

Hallo.

Ich (M/22) werde demnächst mit meinem Maschinenbaustudium fertig und träume gerade etwas vor mich hin, was meine Zukunft angeht.

Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern in deren Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnen wir und in der anderen meine Großmutter.

Früher oder später werde ich in die Wohnung meiner Großmutter einziehen, wenn diese verstirbt (versteht mich bitte nicht falsch). Wenn dies soweit ist (hoffentlich erst in ein paar Jahren), werde ich vermutlich schon als Ingenieur bei einem Unternehmen angestellt sein. Sobald ich die Wohnung beziehen kann, muss diese Renoviert werden und ich werde zudem neue Möbel benötigen.

Sicher werde ich bis dahin schon ein wenig Geld gespart haben, jedoch würde es mich interessieren, ob man für eine Renovierung, für Möbel und für ein Auto einen gemeinsamen Kredit beantragen kann. Bsp: ca. 5000€ Renovierung, ca. 5000€ Möbel, ca. 60.000€ Auto, also ca. 70.000€ insgesamt.

Ich werde voraussichtlich 800€ (Gesamt-) Miete zahlen, bis das Haus mit ca. 40 Jahren an mich vererbt wird (falls das für die Bank relevant ist). Nettogehalt wird zwischen 2500€ - 3000€ (je nach Arbeitsstelle eventuell mehr) liegen.

Natürlich kann sich im laufe der Jahre immer mal etwas verändern bzw. nicht ganz nach Plan verlaufen. Meine Frage ist jedoch, wäre ein solcher "Misch-Kredit" bei den oben stehenden Gegebenheiten generell möglich?

Von so etwas habe ich noch nicht viel Ahnung.

Danke und liebe Grüße

Auto, Kredit, Miete, Renovierung

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