Ratenzahlung für Einbauküche in Mietwohnung?
Ich habe in der Mietwohnung eine neue Einbauküche einbauen lassen. Die Anschaffungskosten (inkl. Montage, ca. 3000€) wurden mit einer Fremdbank über eine Ratenzahlung vereinbart (Laufzeit 3 Jahre).
Können die Kosten für die Ratenzahlung jedes Jahr steuerlich abgesetzt werden? Oder müssen die Anschaffungskosten auf 10 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden?
1 Antwort
Ich geh mal davon aus dass die Mietwohnung nicht von Dir gemietet wird, sondern von Dir vermietet.
Grundsätzlich kann die Tilgung von Darlehen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Absetzen kann man stattdessen die Anschaffung der Küche.
Diese muss auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.