Muss beim Auszug nach 7 Jahren die Mietwohnung renoviert werden, wenn sie un-renoviert bezogen wurde?
Hallo zusammen,
ich bin vor 7 Jahren in die aktuelle Wohnung eingezogen. Die Wohnung war nicht vorher renoviert worden. Rote Latexfarbe an der Wand, Heizkörper und Fensterrahmen nicht gestrichen usw. Im Mietvertrag ist die Rede, dass in bestimmten Abständen renoviert werden sollte z. B: Küche alle 8 Jahre. Mit der Klausel, dass die Renovierung abhängig vom Zustand ist. Ich habe die Wohnung beim Einzug renoviert und einige Wände auch farbig gestrichen (keine dezenten Farben).
Wie sieht es nun aus, wenn ich ausziehe? Bin ich verpflichtet die Wohnung zu renovieren?
Vielen Dank schon Mal!
Viele Grüße!
2 Antworten
Nein, musst du nicht.
Du hättest noch nicht mal beim Einzug renovieren müssen.
Wenn dir eine unrenovierte Wohnung übergeben wird, sind Klauseln die Schönheitsreparaturen betreffen unwirksam und somit gilt die gesetzliche Regelung. Und die besagt, dass der Eigentümer renovieren muss.
Wurde das in irgendeiner Form vertraglich festgehalten? Was wurde zum Übernahmezustand festgehalten?
Wenn "ja" musst Du auch jetzt bei Auszug nicht renovieren.
Über den Zustand wurde nichts festgehalten.
Bedeutet auch , dass keine Aussage besteht, wie die Wohnung zurückgegeben werden soll/ "muss". Und für den Ist-Zustand der Wohnung bei Übergabe an Dich hast Du gemäß eigener Aussage Nachweise ..... Fotos / "Zeugenaussagen" .... mithin kan niemand erwarte, dass eine Renovierung beim Auszug zu Deinen Lasten zu erbringen ist .... folglich ist die Wohnung besenrein zu übergeben.
Über den Zustand wurde nichts festgehalten. Haben den Zustand beim Einzug mit Fotos dokumentiert.