Kann ein Mieter in eine voll möblierte kleine Wohnung eigene Möbel so dazustellen, dass keine Platz mehr ist zu lüften, Heizung verdeckt....?

2 Antworten

Oberlandesgericht Frankfurt (11.2.2000): Ein Mieter muss grundsätzlich ausreichend lüften: täglich mindestens dreimal Stoßlüften und zwar zweimal morgens und einmal abends. (19 U 7/99, NZM 2001,. 39)

Der Vermieter kann unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung beanstanden, wenn er es sieht, dass nicht richtig gelüftet werden kann udn die Heizkosten steigen wegen der Vedeckung der Heizkörper.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung