Hohe Nachzahlung von Nebenkosten trotz Untermietzuschlag?
Hallo Zusammen,
ich habe für einen Zeitraum mein gemietetes appartement (270€, kalt) untervermietet. Wir lebten nach Absprache mit dem Vermieter und natürlich einem Untermietvertrag dort zu zweit und ich als Hauptmieter habe nach aufforderung des Vermieters jeden Monat einen Mietzuschlag von 30€ an diesen gezahlt. Nun hat der Vermieter nach dem Auszug den Großteil der Kaution einbehalten und eine unverhältnismäßige Nebenkostennachzahlung gefordert. Und das genau für den Zeitraum in dem bereits ein Untermietverhältnis geschlossen wurde und für die natürlich höheren Nebenkosten von mir extra diese Pauschale gezahlt wurde.
Die Mieterhöhung wurde nicht in die Abrechnung mit einbezogen. Das würde die nachzuzahlenden Beträge nämlich fast gänzlich aufheben.
Ist das rechtens was der Vermieter da macht?
Oder müsste es nicht mit dem gezahlten Zuschlag über all die Monate verrechnet werden ?
Danke schonmal für eure Antworten.
4 Antworten
Auch von Mir: Mietzuschlag oder Nebenkostenzuschlag?
Wobei es meines Erachtens keinen Mietzuschlag mehr geben darf. Kann mich Dunkel erinnern, das es dazu ein Gerichtsurteil vor ein paar Jahren gab. Selbst wenn im Mietvertrag vereinbart, ist diese Klausel nicht mehr gültig.
Daher sofern du im Mieterschutzbund bist, hin und diesbezüglich beraten lassen.
Wenn diese Forderung allerdings im Rahmen einer normalen Miererhöhung kam, 3 Monate vorab mit Hinweis auf Mietspiegel und nicht ausgewiesen als Mieterzuschlag, dann hast du wahrscheinlich Pech.
Vergleich mal allein deinen Wasser- und Abwasserverbrauch mit dem Jahr davor. Diese beiden Positionen werden sich verdoppelt haben.
Und wie Eifelia schreibt: Mitzuschlag? Oder Nebenkostenzuschlag?
Was soll bitte ein Mietzuschlag sein?
Eine Mieterhöhung?
Nein, diese wird dann nicht auf die Nebenkosten angerechnet, angerechnet werden ausschließlich Nebenkostenvorauszahlungen!
Du schreibst, Du hast einen MIETzuschlag gezahlt. Angerechnet werden müsste aber doch nur ein NEBENKOSTENZuschlag.
Bitte mal die Begrifflichkeiten überprüfen und dann wieder melden.