Kann ich zurücktreten? Mietanbot unterschrieben, aber Marklervertrag nicht?
Ich will eine Wohnung nicht mehr. Ich habe ein Mietanbot unterschrieben (nicht am selben Tag, wie die Besichtigung, aber innerhalb von 24 Stunden) und diesen geschickt. Auch andere geforderten Dokumente von mir und Mitbürger. Aus meiner Seite (ich und ein Mitbürger).
Der Vermieter hat nun meinen Mietanbot angenommen -> Termin um Mietvertrag zu unterschreiben etc. mir zukommen lassen. Dem Markler ist jedoch aufgefallen, dass ich nicht den Marklervertrag unterschrieben habe (habe ich nicht mitbekommen). (der Mitbürger hat aber den Marklervertrag unterschrieben)
Kann ich nun zurücktreten? Das Rechtsgeschäft ist doch eigentlich unvollständig oder? Welche Chancen oder Möglichkeiten stehen mir? Ich will die Wohnung nicht mehr.
3 Antworten
Wohnungsvermittlung durch Makler muss der Vermieter bezahlen. Da wird dem Makler nichts unterschrieben.
Und der Mietvertrag soll ja offensichtlich erst zustande kommen. Oder, ist da etwa ein Vorvertrag geschlossen worden?
Wenn nein, braucht man von nichts zurück zu treten. Oder hat der Mitbürger (ein Terminus aus dem Broilerland?) schon den Mietvertrag unterschrieben? Dann wäre der jedenfalls schon Mietpartei. Wenn der nur den Maklervertrag unterschrieben hat wäre das ohne Auswirkung.
Ich habe ein Mietanbot unterschrieben
Was konkret hast Du unterschrieben? Stelle dieses Schreiben / Dokument doch bitte einmal anonymisiert hier ein.
Hast Du den Makler beauftragt, mußt Du ihn bezahlen. Anscheidend hat es hier nur die dritte Person gemacht. Diese kann eventuell die Hälfte von Dir erstreiten.