Muss ich die Badewanne in meiner Mietwohnung ersetzen?

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Die gerichtlich festgestellte Lebensdauer einer Emailbadewanne ist 23 Jahre. Bei Beschädigungen gilt nur der Ersatz höchstens zum Zeitwert. Darüberhinaus zum Neuwert muß der Vermieter tragen.

Handelt es sich bei den Abplatzungen um leichte Gebrauchsspuren (trägt Vermieter) oder offensichtliche Beschädigungen durch hineingefallene Gegenstände (trägt der Mieter). Suche auch mal beim AG Köln.

Bin kein Mietspezialist, aber die Miete zahlt man ja für den Gebrauch und ich würde sagen bei der Wanne kann diese Beschichtung schon mal in Leidenschaft gezogen werden, ich würde es nicht zahlen. Anders wäre es, wenn Kinder die Badewanne mit einem Hammer bearbeitet hätten.

ich sehe das genauso,Badewanne u. ä. gehört zur Mietsache und muss von dem Vermieter ersetzt werden,es sei denn das sie durch Vandalismus zerstört wurde. Abgeplatzte Emaille kommt vor und es liegt beim Vermieter die Sache zu regeln.

lg