Krankenkassenbeiträge - wie werden die Einnahmen aus Vermietungen berechnet?
Hallo in die Runde,
ich bin freiwillig gesetzlichen krankenversichert. Meine Frau und Kinder über mich.
Nun vermieten wir 2 kleinere Wohnungen, die wir aber über Kredite abzahlen. Somit ergibt sich in der Steuererklärung jährlich ein Verlust.
Was gilt jetzt aber für die Krankenkasse? Darf ich dort nur die Einnahmen angeben oder werden da auch die Ausgaben (Zinsen, Abschreibungen etc.) betrachtet?
Das würde ja bedeuten, dass meine Frau sich beim Überschreiten der 395 EUR Grenze selbst versichern müsste?
Grüße, Benjamin Wendt
Krankenversicherung,
Mietwohnung