Darf man einen Hund in einer Mietwohnung während Urlaub eines Bekannten aufnehmen?
Darf man, obwohl Tierhaltung per Mietvertrag verboten ist, einen Hund während der Urlaubsreise von Bekannten in der Wohnung aufnehmen?
5 Antworten
Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Deine Besucher ihren Hund draußen lassen müssen. Auch wenn Du für einige Tage ein Tier in Pflege nimmst, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.
http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-33-tierhaltung.pdf
@gammoncrack: > Dann müsste ich wohl
Den Kompromiss würde ich aber eingehen ;-))
Ein Tipp - hol Dir einen Shitshu, der haart nicht, muss nur regelmäßig zum Friseur. Machst Du das nicht, dann hänge ihm ein Schild mit dem Hinweis: wo er bellt ist vorne um den Hals :-))))
Ich hatte das dazu gefunden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Eine Hundehaltung im Sinne des Mietrechts liegt aber auch dann vor, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt. LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87
Stimmte bis dato auch, aber seit diesem Jahr hat sich zum Thema Tierhaltung einiges geändert.
Danke für die Info.
Ich darf leider keinen Hund in der Wohnung halten, obwohl der Vermieter einverstanden ist :-((
Wenn der Hund über Nacht bleibt, musst du dir eine Erlaubnis einholen. Bezüglich der Neuerung im Mieterrecht, Tierhaltung ist generell nicht mehr untersagbar, aber jeder Einzelfall muss überprüft werden. Wenn man Pech hast, bekommt der Vermieter Recht und man darf keine Tiere halten.
Die Frage ist, ob die Vertragsklausel über hauptwirksam ist. Da wir die nicht kennen, können wir dazu nichts sagen.
Wenn dein Mietvertrag nicht erlaubt, dass Hunde dauerhaft in der Wohnung sind, dann zählt das in meinen Augen auch für eine Urlaubsreise eines Bekannten. Ich könnte verstehen wenn du mal Besuch hast und der bringt am Nachmittag einen Hund mit, aber wenn der Hund dauerhaft und über Nacht dort ist, dann geht das glaube ich nicht mehr. Ich würde dem Vermieter die Situation schlidern und dann schauen was dabei rauskommt...
Du musst die Genehmigung des Vermieters einholen!
Zumindest ist das Merkblatt aus diesem Jahr:-))