Darf man einen Hund in einer Mietwohnung während Urlaub eines Bekannten aufnehmen?

5 Antworten

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Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Deine Besucher ihren Hund draußen lassen müssen. Auch wenn Du für einige Tage ein Tier in Pflege nimmst, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor.

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-33-tierhaltung.pdf


LittleArrow  22.04.2013, 23:02

Zumindest ist das Merkblatt aus diesem Jahr:-))

Primus  23.04.2013, 11:37
@LittleArrow

@gammoncrack: > Dann müsste ich wohl

Den Kompromiss würde ich aber eingehen ;-))

Ein Tipp - hol Dir einen Shitshu, der haart nicht, muss nur regelmäßig zum Friseur. Machst Du das nicht, dann hänge ihm ein Schild mit dem Hinweis: wo er bellt ist vorne um den Hals :-))))

gammoncrack  22.04.2013, 21:21

Ich hatte das dazu gefunden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Eine Hundehaltung im Sinne des Mietrechts liegt aber auch dann vor, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt. LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87

Primus  22.04.2013, 21:26
@gammoncrack

Stimmte bis dato auch, aber seit diesem Jahr hat sich zum Thema Tierhaltung einiges geändert.

gammoncrack  22.04.2013, 21:54
@Primus

Danke für die Info.

Ich darf leider keinen Hund in der Wohnung halten, obwohl der Vermieter einverstanden ist :-((

FREDL2  22.04.2013, 22:32
@Primus

@Primus: vermutlich eher die ehemalige Verlobte ;-)

imager761  24.04.2013, 12:18
@Primus

Den Nachweis dieser Behauptung bleibst du ebenso schuldig wie du einen Vereinbarung in einem Formularmietvertrag leichtfertig unterstellst :-O

Unter "hilfreicher Antwort" verstehe ich da durchaus etwas anderes :-(

G imager761

Wenn der Hund über Nacht bleibt, musst du dir eine Erlaubnis einholen. Bezüglich der Neuerung im Mieterrecht, Tierhaltung ist generell nicht mehr untersagbar, aber jeder Einzelfall muss überprüft werden. Wenn man Pech hast, bekommt der Vermieter Recht und man darf keine Tiere halten.

Die Frage ist, ob die Vertragsklausel über hauptwirksam ist. Da wir die nicht kennen, können wir dazu nichts sagen.

Wenn dein Mietvertrag nicht erlaubt, dass Hunde dauerhaft in der Wohnung sind, dann zählt das in meinen Augen auch für eine Urlaubsreise eines Bekannten. Ich könnte verstehen wenn du mal Besuch hast und der bringt am Nachmittag einen Hund mit, aber wenn der Hund dauerhaft und über Nacht dort ist, dann geht das glaube ich nicht mehr. Ich würde dem Vermieter die Situation schlidern und dann schauen was dabei rauskommt...

Du musst die Genehmigung des Vermieters einholen!