Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Nachträgliche Korrektur eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter

Hallo, ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Es fiel ihm auf, dass die Kosten für Wasser/Abwasser (Preis je m³) gegenüber den Vorjahren extrem gestiegen sind. Daher hat er Widerspruch eingelegt. Der Vermieter teilte ihm nun mit, dass dieser m³-Preis ein rechnerisch ermittelter Wert wäre, da die Zähler in den Wohnungen wohl immer eine nicht unhebliche Differenz zum Verbrauch des Hauptzählers ausweisen würden (hätte diverse technische Ursachen). Dies wäre aber wohl für diese Abrechnung nicht die eigentliche Ursache. Vielmehr läge es daran, dass die Stadtwerke trotz Meldung der Zählerstände in den vergangenen beiden Abrechnungszeiträume den Verbrauch geschätzt hätten und dies zu niedrich. In 2011 wäre nun der abgelesene Verbrauch berücksichtigt worden und dadurch würde der in den beiden Vorjahren zu gering berechnete Verbrauch nachgeholt worden. Prinzipiell kann ich das nachvollziehen. Man hat also in den Jahren 2009 und 2010 zu wenig bezahlt und das wird nun in 2011 sagen wir mal ausgeglichen. Muss der Mieter dies so akzeptieren oder könnte der Vermieter die beiden vorangegangenen NKA korrigieren. Es gibt ja diese Jahresfrist, innerhalb der eine NKA erstellt werden muss, sonst muss der Mieter Nachforderungen daraus nicht mehr zahlen. Diese Fristen wurden eingehalten. Verjähren tun die rechtzeitig erstellten Abrechnungen m. W. dann nach 3 Jahren. Insofern wären die Abrechnungen 2009 und 2010 also rechtzeitig erstellt worden und noch nicht verjährt. Darf der Vermieter diese Abrechnungen nun noch korrigieren (würden dann zu höheren Kosten in 2009 und 2010 führen - dafür würde die 2011er geringer ausfallen)? Den Vermieter trifft ja eigentlich keine Schuld daran, dass die Stadtwerke den gemeldeten Zählerstand nicht verwendet haben (die wollen dort wohl scheinbar schon vor dem Jahresende den Zählerstand haben doch dieser wurde vom Hausmeister immer exakt am 31.12. abgelesen und dann gemeldet). Es gibt ja auch die Möglichkeit Kosten die nachträglich berechnet wurden auch noch innerhalb von 3 Monaten "nachzuberechnen". Der Vermieter sieht ja die Rechnung der Stadtwerke nicht (die geht ja an den Hausverwalter). Insofern konnte der also ja nicht sehen, dass hier geschätzt wurde (aber das wird ja auch getan, wenn eine Uhr mal kaputt geht). Kann das jemand beantworten? Danke!!!

Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
Mietwohnung Zutritt verweigern?

Hallo zusammen.

Ich habe momentan folgendes Problem mit meiner Hausverwaltung: Es gibt einen Wasserschaden, wo aber ich nicht Schuld daran bin. Deswegen habe ich momentan im Bad und Schlafzimmer 2 große Bautrockner und 1 Gebläse stehen. Nicht nur, dass das irrsinnig laut ist - diese Dinger verursachen in meiner ohnehin schon sehr warmen Dachgeschosswohnung Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Ich bekomme ständig Kontrolltermine angesagt (im Schnitt so 2x pro Woche) und die sind natürlich immer Werktags am Vormittagen, wo ich in der Arbeit bin. Jeder den ich kenne arbeitet zu den Terminen wo die immer kommen. Diese dauernden Eingriffe in meine Privatsphäre stören mich schon gewaltig, aber das ist denen natürlich egal. Ich schließe immer alle Türen - somit habe ich zumindest im Rest der Wohnung "nur" 25 Grad.

Beim vorletzten Mal als es eine Wohnungsbeschau gab, haben die einfach alle Türen offen gelassen, sodass ich nicht nur im Bad und Schlafzimmer heiße Temperaturen hatte, sondern in der kompletten Wohnung eine unerträgliche Hitze herrschte. Ich habe daraufhin angerufen und mich beschwert (mir wurde gesagt ich muss unbedingt alle Türen geschlossen halten, damit nur diese beiden Räume entfeuchtet werden und selbst lassen sie dann aber offen).

Es wurde sich entschuldigt, beim letzten Mal war wieder das gleiche. Wieder habe ich es ihnen gesagt, wieder wurde sich entschuldigt. Heute war wieder jemand da zum Abflüsse kontrollieren.

Als ich zuhause angekommen bin, war der Schlüsselsafe zwar zu, aber der Code wurde nicht verstellt, sodass jeder den Code sehen konnte. Dann bin ich in die Wohnung rein - mein gesamter Teppich im Wohnzimmer (was will man im Wohnzimmer Abflüsse kontrollieren??) war voller dreckiger Schuhabdrücke, alle Türen waren wieder offen und ich habe schon wieder Saunafeeling in der Wohnung.

In der Badewanne sind schwarze Schuhabdrücke, die Waschmaschine wurde verschoben und ich kann sie alleine nicht mehr zurück schieben. Und dadurch dass die wiedermal die Türe offen gelassen haben, ist wegen Hitze ein gebasteltes Geschenk aus teuren Pralinen welches in der Küche stand und ich heute Abend verschenken wollte total geschmolzen.

Ich fühle mich so respektlos behandelt, ich verlange doch nur dass die meine Wohnung so verlassen wie sie sie vorgefunden haben, das kann doch nicht zu viel verlangt sein oder?

Kann ich da irgendwas tun, außer mich immer wieder zu beschweren, was ja bisher nichts genützt hat? Kann ich verlangen, dass solche Termine nur noch vereinbart werden, wenn ich zuhause bin? Ich bin gerade richtig stinksauer, hab gestern 2,5 Stunden damit verbracht diese Figur aus Pralinen zu basteln und nun ist alles kaputt und ich schwitze wie ein Schwein weil es so unerträglich heiß hier ist.

Mietrecht, Mietwohnung
Wohnungssuche: nicht ein Anbieter antwortet?

Guten Tag,

ich bin zurzeit auf Wohnungssuche, da ich von der Stadt in eine eher ruhigere Lage ziehen möchte. Meine Situation ist so, dass ich nun bald ein Studium anfange und daher meine Eltern die Wohnung bezahlen. In meinen Anfragen habe ich eine Bürgschaft angeboten oder das meine Eltern zusammen den Vertrag unterschreiben. Da meine Eltern deutlich zu viel verdienen (zusammen ca. 5-6.000 Netto (in manchen Monaten bis zu 10.000, durch Bonuszahlungen etc, bekomme ich selbst natürlich kein Bafög). Dazu kommt noch mein eigenes Gewerbe mit dem ich nun erst anfange Geld zu verdienen, da es sehr neu ist. (Erster Monat ca. 100€).
Dem Schreiben liegen die Lohnabrechnungen von März bis April bei, sowie eine ausschließlich positive Schufa Selbstauskunft. Die Wohnungen an die ich schreibe liegen so zwischen 400-600€ kalt.
Nun ist es leider jedoch so, dass ich bis jetzt auf ca. 10 Wohnungsanfragen, die ich seit Anfang Mai gestellt habe, nicht eine einzige Antwort erhalten habe, leider auch keine Absagen. Woran kann das liegen? Was mache ich falsch? =)
Das ist mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist (mein Name) und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 1/2-Zimmer Wohnung in der (Besagte Wohnungen) . Ich bin (mein alter) Jahre alt, Nichtraucher und schließe im kommenden Juli mein nachgeholtes Fachabitur ab. Danach beginne ich ein Fernstudium, sowie die Selbstständigkeit als Video editor/cutter. Daher würde nicht ich direkt, sondern meine Mutter den Mietvertrag abschließen, bzw. könnte ich eine Bürgschaft vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Meine Mutter arbeitet seit ca. 30 Jahren bei (Arbeitsstelle) als Wirtschaftsinformatikerin in einer führenden Position. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen können Sie in meinem Profil einsehen. Ebenso kann ich Ihnen alle weiteren benötigten Unterlagen via e-Mail schicken.

Falls Sie noch offene Fragen zu meiner Person haben, weitere Informationen benötigen oder einen Termin für eine Besichtigung absprechen möchten, können Sie mich unter folgenden Wegen erreichen.

E-Mail: (gebe ich hier nicht an ^^)

Telefon: (gebe ich hier nicht an ^^)

Anschrift: (gebe ich hier nicht an ^^)

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

(Mein Name)

Mietwohnung, wohnung, Wohnungssuche