Wohnungseigentümer will Kaution nicht geben?
Hallo mein Vater ist am 28.07 verstorben und wir waren für die Beerdigung 2 Wochen im Ausland. Ich müsste danach arbeiten und habe erst am 15.09 Urlaub bekommen um seine ganze Wohnung leer zu räumen.
Der Eigentümer der Wohnung verweigert mir nun die Kaution in Höhe von 1300€ weil es so lange gedauert hat. Aber ich habe nicht vorher Urlaub bekommen und wohne 300 Kilometer weiter weg und hatte nicht die Möglichkeit die Wohnung vorher leer zu räumen. Ich habe extra gestrichen und wollte die Wohnung makellos übergeben. Als der Eigentümer meinte er Behält die Kaution habe ich die Wohnungsübergabe abgebrochen.
Darf er das? Gibt es eine extra Frist bei Todesfall oder ein Zeitraum um die Wohnung leer zu räumen. (Mama ist auch verstorben , ich bin der Erbe)
Die Miete hat 500 Kalt gekostet
5 Antworten
Ich unterstelle einmal, dass Du das Erbe NICHT ausgeschlagen hast. Dann wärst Du einerseits zu nichts verpflichtet, hättest aber auch andererseits keinen Anspruch auf die Kaution.
Da Du das Erbe angetreten hast bist Du Mieter geworden und hättest den Mietvertrag kündigen müssen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/564.html
Die Kündigung wäre hier zum 1.November auszusprechen.
Mit anderen Worten: Von der Kaution bleibt nichts übrig. Oder, hast Du die Miete weiter bezahlt?
Schlimmer noch: Wenn Du immer noch nicht gekündigt hast ist jetzt der 1.1.25 der nächste Termin!!!!
Genau das meint das "dann" doch. Wenn er ausgeschlagen hätte....
Warum schreibst Du das dann so verwirrend? Jetzt, erst jetzt, verstehe ich das auch. Hätte man aber auch einfacher schreiben können. 😜😁
Z. B.:
"Nur wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, wärst Du einerseits zu nichts verpflichtet, hättest aber auch andererseits keinen Anspruch auf die Kaution."
Meiner Meinung nach darf er das ...
Ist jetzt ein blöder Vergleich...dennoch vergleichbar..eine Kaution gab es nicht
Als meine Mutter im Pflegeheim verstarb...wurde ich kurz nach dem Bestatterabholen schon angesprochen wann die Wohnung Da freigemacht wird....wohlgemerkt am gleichen Tag...
Mit viel Palaver habe ich die Wohnung mit Anhänger freigeräumt...Kleidung in kleidungscontainer...am 2ten Tag nach dem verstorben war die Wohnung frei...die 2 Tage wurden mir zum Tagespreis in Rechnung gestellt...
Ich weiß was sie an Stress haben...Dennoch interessiert das niemand wie weit sie weg wohnen...Sie hätten eine Firma beauftragen müssen die die Wohnung auflöst...
Würde mich nicht wundern wenn man sie jetzt wegen 14 Tagen...für die Mietkosten der Wohnung haftbar macht...kündigen sie die Wohnung zeitnah und kümmern sie sich um die Auflösung
Ich war sprachlos...aber Zeit ist nunmal Geld...da interessiertbniemanden...das sie in Trauer sind oder sonstige Probleme haben...
Von daher würde ich als Vermieter genauso handeln
Das kommt auf die Art des Mietvertrages an. Dazu hat der Fragesteller aber keine Auskunft gegeben.
Und Pflegeheime haben i.d.R ellenlange Wartelisten mit Personen die z.T. dringendst auf einen Platz angewiesen sind - da ist es doch ganz normal, dass die Zimmer oder Wohnungen schnellstmöglich geräumt werden müssen, bei meinem kürzlich vrrstorbenen Elternteil hatten wir drei Tage Zeit.
Naja als meine Mutter damals im Krankenhaus verweilte...fand ich innerhalb 3 Tagen einen Platz...kann Glück sein...Ich vermute im Nachhinein...lag daran...das sie Pflegestufe 5 hatte....bedeutet mehr Geld für die Einrichtung...und unter dauermorphium weniger Pflegeaufwand....warum habe ich nie erfahren...Ich fand schon merkwürdig...jemand am Todestag darauf anzusprechen...aber ist schon viele Jahre her...
Der Sachstand hilft dir jetzt nur, eine falsche Meinung richtigzustellen und überflüssigen Frust abzubauen - ändern lässt es sich leider nicht, also akzeptiere es.
Sachstand ist relativ einfach:
Ein Tod beendet nicht automatisch bestehende Verträge, also auch nicht den Mietvertrag zu einer Wohnung.
- Erbe/n werden Nachfolger des Mieters und übernehmen dessen Rechte (Wohnung nutzen) und Pflichten (Miete und Nebenkosten zahlen).
- Als Erbe musst du alle Verträge des Toten kündigen, also nicht nur die Wohnug, sondern auch Telefon, Strom usw., sonst läuft es weiter und du bist zahlungspflichtig.Hast du das erledigt? Wenn nein, dann aber schleunigst!
Wenn der Vermieter jetzt die Kaution einbehält, dann ist es für jdie ja weiter fällige, aber eventuell nicht von dir in Unkenntnis ab dem Todestag, gezahlte Miete sowie für eine jetzt anstehende abschliessende Nebenkostenabrechnung. Da kannst du sogar mit zusätzlichen Zahlungen rechnen.
Auslandaufenthalt ist im digitalen Zeitalter mit EMail, Whatsapp und Co. keine Ausrede mehr für erforderlichen und nicht durchgeführten Informations- und Schriftverkehr (verwende diese Ausrede nicht, denn damit wirst du zur Lachnummer).
Zugute halten kann ich dir jetzt lediglich deine fehlende Erfahrung in dieser Thematik, aber akzeptiere es einfach schiebe es nicht Anderen zu!
Sofern es eine Stinknormale Wohnung war.
Die Verträge gehen an die Erben über, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist, gelten weiterhin die 3 Monatige Kündigungsfrist, manchmal ist auch eine Einmonatige Kündigungsfrist bei Tod möglich, sofern im Mietvertrag vereinbart.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform, allerdings können bei Tod beide Seiten fristgerecht kündigen. Die Erbe können also auch die Wohnung weiter nutzen, wenn sie wollen und weder sie noch der VM ihnen kündigt.
Ergo, wer hat die Kündigung ausgesprochen, zu wann.
Und natürlich ist bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zu zahlen.
Wenn du also fristgerecht zu Ende Oktober gekündigt hast und die Wohnung jetzt schon übergeben kannst und bis zum Ende Miete gezahlt hast, hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen..Und von 07 bis 09 sind keine 3 Monate. Was also will der VM von dir?
Ausnahme:
Seniorenwohnanlagen, hier gibt es gegebenenfalls Klauseln, das die Wohnung innerhalb von einem Monat nach versterben geräumt werden muss, es bedarf keiner Kündigung, der Vertrag endet mit dem Tod.
Und da wir es gerade unterschrieben haben, im Pflegeheim haben wir tatsächlich nur 3 Tage Zeit, die Privaten Sachen abzuholen, sonst entstehen Lagerkosten.
Wie in meinem Bericht erwähnt...In dem Pflegeheim gab's keine 3 Tage...Mir wurde schon am nächsten Tag der Pflegeheimtagessatz in Rechnung gestellt...
Da haben wir dann wohl bei unserer Wahl Glück. Wir haben 3 Tage Zeit, schaffen wir das nicht, wird das Zimmer vom Heim geräumt und die Sachen in ein Lager verräumt. Die Lagerkosten sind moderat gehalten. Also haben wir auch keine Panik, wenn der Verwandte im Heim Verstirbt, während wir warum auch immer gerade nicht Zeitnah kommen können.
Die wichtigsten Informationen fehlen!!!
Hast du den Mietvertrag schriftlich gekündigt? Wenn ja, zu wann?
Wurde weiterhin die Miete gezahlt?!?!
Und keine Zeit bzw. zu weit weg, ist keine Begründung, sorry, das ist alleine Dein Problem!
wir sind 2 Geschwister und haben in keiner Form das Erbe angenommen von meinem Vater.
Nein schriftlich haben wir nicht gekündigt aber per Telefon da hieß es das das wir keine schriftliche Kündigung brauchen. Und Nein es wurd für August keine Miete gezahlt aber deshalb direkt die 1300€ Kaution behalten ist das normal? Hab gelesen bei Todesfall hat man Sonderkündigungsrecht und hat 4 Wochen Zeit die Wohnung zu räumen das haben wir gemacht und den Termin für die Übergabe hat der VM uns auch so spät gegeben . Er meinte die mündliche Kündigung reicht wir sollen Sie in 4 Wochen leer räumen und bei der Übergabe hat er gesagt die Kaution von 1300€ will er behalten weil für August keine Miete gezahlt worden ist aber die Miete ist Kalt 500€ hab Ihm Angeboten die 500€ abzuziehen und den Rest auszuzahlen und er meinte er behaltet alles .
Ein Erbe muss man nicht annehmen, Erbe wird man durch ein Testament und/oder durch das Gesetz!!!
Wer das Erbe nicht annehmen möchte muss beim zuständigen Nachlassgericht des Verstorbenen innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod bzw. dessen Kenntnisnahme das Erbe ausschlagen!
Also aktuell seid mind. ihr beide noch Erbe!!!
Mündlich kündigen ist schlecht, nicht nur weil das Gesetz dieses bei Mietverträgen zwingend vorschreibt!
Denn wenn der Vermieter es darauf anlegt, habt ihr immernoch einen ungekündigten Mietvertrag. Und beweisen kannst Du dieses Gespräch mit den Vereinbarungen nicht!
Blockiert ihr die Wohnung unnötig, kann der Vermieter nicht neu vermieten. Dann darf er euch selbstverständlich den Mietausfall berechnen.
Nebenbei ist die Warmmiete zu zahlen, nicht nur die Kaltmiete. Über die Nebenkosten wird dann ja bis Mietende abgerechnet, und der geringe Verbrauch wirkt sich teilweise aus. Teilweise eben auch nicht, da es ja verbrauchsunabhängige Nebenkosten gibt.
Und wenn die Whg. erst mitten im September übergeben wird, dann konnte er sie natürlich auch nicht zum 1.9. vermieten. Ihr könnt froh sein, wenn Ihr mit 2 Warmmieten und ohne dreimonatige Kündigungsfrist da raus kommt.
Ohne Erbausschlagung seid Ihr in das Mietverhältnis eingetreten, mit normalem Kündigungsrecht ohne Verkürzung.
Für August wurde also keine Miete bezahlt und für September auch nicht. Das alleine macht schon 2 x 500 Euro Kaltmiete. Hinzu kommen die uns nicht in der Höhe bekannten Vorauszahlungen für Heiz - und Nebenkosten. Da sind schon alleine dadurch die 1300 Euro schon voll oder fast voll. Und da reden wir noch nicht mal über Abrechnungen im nächsten Jahr. Ich verstehe nicht, wie Du da irgendeinen Anspruch auf die Kaution sehen kannst.
"Ich unterstelle einmal, dass Du das Erbe NICHT ausgeschlagen hast. Dann wärst Du einerseits zu nichts verpflichtet, hättest aber auch andererseits keinen Anspruch auf die Kaution."
Sorry, für mich unverständlich! Diese Aussage hätte ich getätigt, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.