Wasseranschluss in Mietwohnung - wer zahlt?
Wir wohnen als Mieter in einer Wohnung.
Um eine Spülmaschine anzuschließen, muss ein Wasseranschluss freigelegt werden.
Wer muss diese Freilegung zahlen? Wir als Mieter oder der Vermieter?
Liebe Grüße
1 Antwort
Das ist in der Regel Sache des Vermieters. Ihm obliegt es die Mietsache in einem gebrauchsfertigen Zustand zu Verfügung zu stellen. Ist eine Leitung vorhanden, aber nicht einsatzbereit, muss er dafür sorgen.