Vermieter hält Teile der Mietkaution ein, rechtens?
Folgender Sachverhalt:
Mein Vermieter musste angeblich 2 Fliesen austauschen aufgrund das der Dreck angeblich nicht weggehen würde.
Der Vermieter hat mir Bilder dieser Fliesen geschickt und es ist deutlich zu sehen das diese nur etwas dreckig sind und keinerlei Schäden haben.
Einmal handelt es sich um eine Fliese im Bad und einmal um eine Stufe des Balkons der nie fertig gebaut wurde und somit kein Bestandteil des Mietvertrags war. (Garagendach das mal eine Dachterasse werden sollte)
Bei der Fliese im Bad sieht man das es sich um Staub handelt des weiteren ist es an der Balkontür scheinbar ein kleiner Fleck vom Müllsack (Paprika oder ähnlichem). Das es sich bei der Terrassenfliese um Rückstände vom Müll handelt wurde auch im SMS Verkehr zugegeben.
Kann der Vermieter wegen Dreckigen Fliesen die Fliesen austauschen und teilweise die Kaution einbehalten?
2 Antworten
Kann der Vermieter wegen Dreckigen Fliesen die Fliesen austauschen und teilweise die Kaution einbehalten?
Ja. Bilder zeigen doch ausdrücklich Schäden, also "außergewöhnliche Abnutzung", die durch Reinigung nicht zu entfernen sind und deren Beseitigung dir als M anfällt?
In dem einen Fall räumst du das sogar ein, in dem anderen dürfte es genauso sein: Man kann die Glasur der Fliesen auch mattscheuern oder durch einen Haarriß Schmutz dauerhaft eindringen lassen.
Wie wollte man einen Kautionseinbehalt in dem Fall als ungerechtfertigte Bereicherung erfolgversprechend herausklagen?
Hätte, wäre, Fahrradkette. Noch einmal: Nicht der VM muss dir den Schaden als während deiner Mietzeit herbeigeführt beweisen sondern du, dass sein Kautionseinbehalt für Schadensbeseitigung auszutauschender Fliesen ungerechtfertigte Bereicherung war.
Wer auf mündliche Erklärung hin auf schriftliche Mängelbescheinigung verzichtete und auch keine Dokumentation des Zustands mittels Zeugen und Fotos glaubhaft machen kann, dürfte kostenträchtig mit Klagabweisung scheitern.
Von welchem Betrag ist die Rede?
Es ist aber nicht zu beweisen das der Mieter diesen Dreck verursacht hat. Der Vermieter kann mach Übergabe die Schäden selbst verursacht haben.
Ein Übergabeprotokoll gab es nicht da beide Parteien die Wohnung als Mengelfrei ansahen.