Beteiligung Spülmaschine?
ich wohne seit 1,5 Jahren in einer Mietwohnung. In der Wohnung ist eine Einbauküche inkl Spülmaschine. Diese ist uralt und rostig. Nun funktioniert sie nicht mehr richtig (wäscht nicht mehr sauber, Stäbe rosten ab, Besteckkorb brüchig) und soll nach Rücksprache mit dem Hausmeister ersetzt werden. In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel über 100€.
Nun soll ich mich nach dem Wunsch der Vermieterin mit 100€ an der Neuanschaffung einer hochwertigen Spülmaschine beteiligen.
Ist das rechtens?
2 Antworten
Nein, eine Kleinreparaturklausel stellt einen Höchsterwert da, keine Selbstbeteiligung. Das heißt ist die Reparatur teurer als die 100€ zahlst du nichts.
Natürlich könnt ihr euch darauf einigen dass deine Vermieterin eine hochwertige Spülmaschine kauft und du dich beteiligst. Rechtlich gesehen musst du das allerdings nicht. Natürlich ist sie aber auch nicht verpflichtet eine neue und hochwertige Maschine zu kaufen, sondern kann auch eine günstige gebrauchte nehmen. Sie muss das defekte gerät aber ersetzen, auch wenn du dich nicht freiwillig beteiligst.
In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel über 100€.
Schmunzel ..... die ware dann wohl pro Vorvoll nur anteilig für alle Mietbeteiligten anwendwar .... sprich es kann nicht von allen WG-Bewohnern die Summe für eine Kleinreparatur z.B. bei einer Spielmaschine gefordert werten.
Da ist gesamt die Reparatur - oder besser gesatzt der Ersatz der Spülmaschische deutlich höher als diejeweils anteilige Kleinreparaturklausel der Mitbewohler ware - ginge der Kauf einer neuen Spülmascheine eindeutig zu Lasten des Eigentümers.