Mehrkosten bei Boilertausch durch Sonderwunsch von Mieter?
In unserer vermieteten Wohnung war der Boiler defekt und musste ausgetauscht werden. Nach Einholung eines Kostenvoranschlags wurde der Tausch nun vorgenommen.
Als wir nun die Rechnung erhielten, ist angeführt, dass der Mieter gebeten hat, den neuen Boiler höher zu hängen. Dadurch war eine neue Verrohrung notwendig, die zu Mehrkosten von über 300€ geführt hat.
Wir sind darüber nicht informiert worden und wollen diese Mehrkosten nun dem Mieter weiterverrechnen.
Ist das ok, oder wie seht ihr das?
3 Antworten
Klar.
Um hier nicht aufwendig das Geld vom Mieter zurückholen zu müssen, würde ich dem Installateur mitteilen, dass du dazu keinen Auftrag erteilt hast. Soll er sich das Geld doch selbst vom Mieter holen, wenn er mündliche Nebenaufträge annimmt.
Wenn sich die Mehrkosten aus der Rechnung zweifelsfrei ermitteln lassen, dann würde ich das für gerechtfertigt halten. Ich hätte jedoch den Heizungsbauer gebeten, die Kosten direkt den Mietern in Rechnung zu stellen, diese haben schließlich auch den Auftrag dafür erteilt.