Ist mangelnde Gartenpflege ein Kündigungsgrund in der Mietwohnung?
Hab einen wirklich kleinen Garten der zur Mietwohnung gehört. Mein Vermieter hat mich angeschrieben, daß er die Gartenpflege vermisst u. mir eine Frist gesetzt zur Erledigung (Unkraut entfernen!, Rasen mähen, Hecken schneiden!). Ich frage mich, ob ich mich dahingehend unrecht behandelt fühlen darf. Es ist doch der Garten, den ich benutze-kann ich diesen nicht so gestalten, wie ich möchte. Wäre eine Kündigung denkbar, wenn ich das Schreiben ignoriere?
1 Antwort
Du darfst dich nicht ungerecht behandelt fühlen, weil auch das Aussehen deines Gartenanteils sich auf den Gesamteindruck auswirkt. Möglicherweise hat der Vermieter auch Verpflichtungen aus der Hausordnung, die er ohne deine Mitwirkung nicht erfüllen kann. Das sollte er aber im Mietvetrag fixiert haben.