Hallo mein Vater ist am 28.07 verstorben und wir waren für die Beerdigung 2 Wochen im Ausland. Ich müsste danach arbeiten und habe erst am 15.09 Urlaub bekommen um seine ganze Wohnung leer zu räumen.
Der Eigentümer der Wohnung verweigert mir nun die Kaution in Höhe von 1300€ weil es so lange gedauert hat. Aber ich habe nicht vorher Urlaub bekommen und wohne 300 Kilometer weiter weg und hatte nicht die Möglichkeit die Wohnung vorher leer zu räumen. Ich habe extra gestrichen und wollte die Wohnung makellos übergeben. Als der Eigentümer meinte er Behält die Kaution habe ich die Wohnungsübergabe abgebrochen.
Darf er das? Gibt es eine extra Frist bei Todesfall oder ein Zeitraum um die Wohnung leer zu räumen. (Mama ist auch verstorben , ich bin der Erbe)