Möbilierte Wohnung: Wer haftet?

4 Antworten

Im Allgemeinen würde ich schon sagen, dass die Pflege der mitvermieteten Möbel im Verantwortungsbereich des Mieters liegt, darunter würde ich auch Maßnahmen zur Schutz der Einrichtungsgegenstände subsumieren.

Aber ob es da schon Urteile zu gibt? Wenn es keinen vertragliche Regelung dazu gibt, würde ich zur Vermeidung schon Streitigkeiten vorschlagen, dass beide Seiten die dadurch verursachten Schäden hälftig tragen.

Ansonsten: Fordere den Vermieter auf, die Forderung schriftlich geltend zu machen und leite diese an deine -hoffentlich vorhandene- Haftpflichtversuchung weiter.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich glaube kaum das der VM für dein Möbelrücken verantwortlich ist, man sollte da schon selbst darauf achten das soetwas nicht passiert.


BloodFlowers 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 20:05

Aber Stühle werden beim hinsetzen bewegt. Der Tisch wurde nie bewegt und hat trotzdem dicke dellen in den boden gemacht. Ich sehe da eine vertragsmäßige Nutzung und keine unsachgemäße

Schubert610  16.03.2022, 20:06
@BloodFlowers

du sprichst von Schäden auf dem Fußboden und nicht von normaler Abnutzung, ich kann das so nicht beurteilen.

BloodFlowers 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 20:10
@Schubert610

Also bin ich als mieter dafür verantwortlich, die möbel des mieters zu reparieren? Kommt mir bisschen komisch vor. Ist das nur deine persönliche Einschätzung oder hast du mit mietrecht zu tun?

Schubert610  16.03.2022, 20:13
@BloodFlowers

Du mußt die Möbel nicht reparieren weil sie keinen Defekt haben, Filzgleiter unter die Tisch bez. Stuhlbeine zu kleben ist keine Reparatur sondern eine Vorsichtsmaßnahme damit keine Schäden am Fußboden entstehen.
Das ist meine persönliche Meinung, du kannst gern auf weitere Antworten hier warten.

BloodFlowers 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 20:16
@Schubert610

Und diese Vorsichtsmaßnahme hätte doch eigentlich der vermieter treffen müssen. Oder er hätte mich zumindest in Kenntnis setzen können, dass keine filzgleiter vorhanden sind und ich diese anbringen darf. Ich bin davon ausgegangen, dass er dies selbst schon getan hat und jetzt kam das böse erwachen. Meine eigenen möbel habe ich selbstverständlich mit filz beklebt und da ist komischerweise nichts passiert.

Schubert610  16.03.2022, 20:52
@BloodFlowers

Ich denke da verlangst du zu viel, der VM muß dich ja auch nicht darauf Hinweisen die Fenster zu putzen damit mehr Licht einfällt und du dadurch Strom sparen könntest.

Fällt sowas relativ bald auf müßte man fotographieren und die Bilder dem Mietvertrag beilegen. Fällt sowas nach Jahren auf kann man eigentlich nichts mehr tun.

Melde das Deiner privaten Haftpflichtversicherung, die wird dann eine Entscheidung treffen, wer verantwortlich ist.

Notfalls wehrt diese Schadensforderung auch gerichtlich ab.


Brido  17.03.2022, 07:01

Eine Versicherung wird kaum bezahlen. Es ist die normale Abnutzung.

Alarm67  17.03.2022, 07:07
@Brido

Wenn es sich um eine normale Abnutzung handelt, dann braucht sich der Fragesteller ja Gott sei Dank keine Gedanken machen.

Danke für Deine hellseherischen Fähigkeiten! Ich wäre nie darauf gekommen, dass das keine Schäden, so wie der Fragesteller es schildert, sind.