Bewertung von Inventar bei Ablöse bei neuer Mietwohnung
wir suchen eine neuen Wohnung (2 Erw, 2 Kinder). Nun haben wir eine sehr gute gefunden. Der Haken bei der Sache: der Vormieter will eine Ablöse für Renovierungsarbeiten und Möbelstücke, die er in der Wohnung lassen will. Der Vermieter hält sich raus und meint, das sollten wir mit dem Vormieter ausmachen.
Wie verhalten? Wie bewerten? Was zahlen? Wie absichern, dass wir selbst bei Auszug nicht dumm dastehen auf den Kosten?
3 Antworten
der Vormieter will eine Ablöse für Renovierungsarbeiten und Möbelstücke
Die wichtigste Frage ist doch: Möchtet Ihr überhaupt etwas übernehmen? Ihr seit nämlich zu nichts verpflichtet.
Wenn Euch der Betrag, den Ihr als Abstand leisten sollt zu hoch erscheint, sagt einfach dass alles raus soll und Ihr werdet sehen, ob der Vormieter - gerade bei Renovierungsarbeiten, die er ja nach seinem Geschmack gemacht hat - sich die Arbeit machen möchte, wieder alles zu verändern.
Bei Möbelstücken ist es ja einfach zu sagen, ob man die haben möchte oder nicht.
Ihr dürft nicht zu zaghaft sein, ein Gegenangebot zu machen. Geht der Vormieter nicht darauf ein, muss eben alles raus.
Ich finde Deinen Fortschrittsbericht sehr gut! Viel Erfolg morgen!
Es gibt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Dort ist geregelt, dass Abstandszahlungen unwirksam sind und Überrnahme von Gegenständen nicht zu einem Preis erfolgen darf, der in auffälligem Mißverhältnis zum Wert steht:
http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__4a.html
Das nur um Euch Munition zu geben gegen unangemessene Forderungen des Vormieters. Sofern Ihr den MV schon unterschrieben habt -insofern ist Euer Vortrag etwas unpräzise- brauchtet Ihr Euch im Grunde auf garnichts einzulassen.
Renovierungsarbeiten würde ich ohnehin nicht abgelten. Wozu auch, denn die wurden doch in Erfüllung vertraglicher Pflichten erbracht. Bei Möbeln hilft ein Blick in ebay und Co. Mach Euch klar, dass Möbel einem radikalen Wertvelust unterliegen und das schon sehr bald nach dem Kauf.
Es gibt das Wohnungsvermittlungsgesetz.
Dessen Anwendung erfordert aber die Einschaltung eines Vermittlers. Darüber ist hier (noch) nichts bekannt.
Nein, § 4a Wohnngsvermittlungsgesetz stellt diese Anforderungen nicht.
Eine Ablöse für Renovierungsarbeiten würde ich nur zahlen, wenn das auch mit den Renovierungsregeln des Mietvertrags korrespondiert.
Die meisten Mietverträge sehen vor, dass die Wohnung durch den Mieter in renoviertem Zustand übernommen wird und auch so wieder übergeben. Wenn das bei Euch auch so ist, solltet ihr dafür keinen Cent zahlen.
Möbelstücke von Vormietern sollen häufig in der Wohnung verbleiben, weil sie damit nichts mehr anfangen können. Der Verkaufserlös von Möbeln, selbst wenn die in gutem Zustand sind, bewegt sich unterhalb eines Viertels des Neupreises. Könnt Ihr denn mit den Möbelstücken etwas anfangen (z.B. weil Maßanfertigung für die Wohnung)?
wir wollen wenig bis nichts übernehmen. Aber mglw. fallen wir dann als Nachmieter aus.
Die Verhandlung ist insofern auf einem guten Wege, weil die Möbel nicht mehr zur Übernahme stehen.
Beim Rest wird morgen verhandelt. Ggf. nehmen wir dann die Wohnung nicht.