Hallo Zusammen,

Der Fall:

  • Ein Hauptvermieter hat eine Wohnung an zwei Personen vermietet. (2 Personenhaushalt),
  • Vereinbart war per Inklusivmietvertrag, dass die Müllgebühren vom Hauptvermieter getragen werden.
  • Hauptvermieter ist verstorben.
  • Mitbewohnerin ist ausgezogen und ausgewandert.
  • Ich bin ebenfalls ausgezogen (gleicher Auszugstag).
  • Ich habe 5 Monate das Zimmer gemietet.
  • Die Abfallbehörde möchte von mir den vollen Jahresbetrag der Müllgebühren, für einen 2 Personenhaushalt.

Die Fragen

Muss ich die Kosten tragen?

Und wenn ja, muss ich die Kosten für meine Mitbewohnerin tragen?

VG Claudia