Vermieter baut Balkon in der Wohnung über mir

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Der während er Baumaßnahmen nicht nutzbare Balkon stellt eine Minderung der vetraglichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung dar, die entsprechend dem Gebrauchswert, Größe und tatsächlichen Nutzung des Balkons moderat gemindert werden darf.

Hier rate ich dringend zu einer Beratung bei einem Mieterverein oder Fachanwalt: Ungerechtfertigt hohe Kürzungen stellen eine Vertragsverletzung dar und berechtigen den Vermieter ggf. zu einer Kündigung :-O

Die Sonneneinstrahlung ist hingegen nicht mietvertraglich vereinbart: Aus der Baumaßnahme kannst du daher permanent keinen Nektar saugen :-(

G imager761