Hallo,

unser Vermieter hat uns heute einen Brief zukommen lassen, indem er verlangt, dass wir unser Katzennetz vom Balkon entfernen (wir haben es nur mit Kabelbindern befestigt, also nicht an dem Haus selbst). Des Weiteren hat er uns darauf hingewiesen, dass wir die Balkontüre immer schließen müssen, wenn wir das Haus verlassen. Im Winter machen wir dies natürlich auch, aber bei teilweise 35 Grad in einer Dachgeschoss Wohnung lassen wir die Türe zum Balkon eigentlich permanent auf.

Jetzt meine Frage: Darf der Vermieter diese beiden Sachen verbieten?