Was kann ich tun(Heizung, Reparatur, Arbeiter)?

Hallo,

Heute hat mein Vermieter einen Arbeiter vorbeigeschickt, der sich um die Reparatur der Heizungen und denn Holzverkleidung vor der Heizung kümmern wollte.

Ich habe ihm versucht zu verklären, dass der Drehregler an der einen Heizung defekt ist und sich einmal komplett um sich selbst dreht und das in die falsche Richtung.
Er ist sofort in die defensive gegangen und meinte nur wie ich den weiß das es kaputt ist und hat mich nicht mal erklären oder ausreden lassen.

Als er einfach weiter gemacht hat eine der Holzverkleidungen anzubringen habe ich ihn darauf hingewiesen, dass diese oben nicht ganz befestigt ist und er hat mich angeschrien ich soll es dann selbst machen.
Außerdem hat er mir vorgeworfen, ich hätte die Holzverkleidungen abgemacht und wieso ich dies denn gemacht habe. Ich kann mit Fotos beweisen, dass ich dies nicht zu verantworten habe und es seitens der Hausverwaltung oder Arbeiter welche in der Wohnung waren bevor ich den Schlüssel bekommen habe, war.

Ich bin dann natürlich auch sauer geworden und habe gesagt er sei hier um diese zu reparieren. Daraufhin hat er mich erst beleidigt (F off), hat dann gesagt er macht es nicht und ist dann einfach gegangen.

Ich wollte ihn vom Fenster zurück rufen und ihm die Fotos zeigen und erklären, dass ich es nicht war und ich denke er ist davon ausgegangen ich mache Fotos von ihm. Da er mir von seinem Auto aus dann gedroht hat er würde die Polizei rufen.

Kann ich jetzt irgendwie in Schwierigkeiten geraten?

Heizung, Mieter, Recht, vermieter, wohnung
Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

Strom, Gewährleistung, Heizung, Rechte, stromkosten, Verbraucher, Verbraucherschutz, Eigenheim, Kostenerstattung, Stromrechnung
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden

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