Rente in D und TR. Wie läuft es mit der Krankenversicherung?
Hallo,
meine Vater (67 seit 40 jahren erwerbstätig in D und seit 2015 Renter in D und TR-Rente durch Einmalzahlung) lebt mit meiner Mutter größten Teils in der Türkei. Aufenthaltsdauer ca. 9-10 Monate Türkei und 1 - 2 Monate in Deutschland. Bis jetzt ging es mit der AuslandKV. Seit meinem letzten Gespräch mit der AOK bin ich extrem verwirrt. Die sagen das die AuslandKV nur für einen Zeitraum für max 6 Monate in einem Jahr gilt. Die Jahre davor war es aber kein Problem einen AuslandsKV für 2 x 6 Monate zu bekommen. Zusätzlich wurde gesagt, das wenn er in beiden Ländern eine Rente bekommt, sich für eine Gesetzliche KV entscheiden muss. Das gleiche wurde auch von der Versicherung in der Türkei gesagt.
Zudem kommt noch das viele im Bekanntenkreis, Renter in D und TR, in D und TR versichert sind. Wie geht das??? Gibt es bei denen einen Verfahrensfehler?
Da ich (30, ledig) in Deutschland lebe und nicht irgendwann vorhabe auszuwandern, gibt es die Möglichkeit meine Eltern über mich versichern zu lassen?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen weil ich echt verwirrt bin.
Gruß EM
3 Antworten
Zusätzlich wurde gesagt, das wenn er in beiden Ländern eine Rente bekommt, sich für eine Gesetzliche KV entscheiden muss.
Stimmt, nach meiner Kenntnis. Aber wenn er in Deutschland von der türkischen Rente nichts sagt, merkt es vermutlich keiner.
Die Jahre davor war es aber kein Problem einen AuslandsKV für 2 x 6 Monate zu bekommen.
Natürlich sind 2*6 Monate auch 12 Monate, aber die einzelne Versicherung läuft 6 Monate.
Zudem kommt noch das viele im Bekanntenkreis, Renter in D und TR, in D und TR versichert sind. Wie geht das??? Gibt es bei denen einen Verfahrensfehler?
Nein, die haben die Formulare einfach nicht vollständig ausgefüllt.
Da ich (30, ledig) in Deutschland lebe und nicht irgendwann vorhabe auszuwandern, gibt es die Möglichkeit meine Eltern über mich versichern zu lassen?
Wieso und wozu, die haben doch eine Krankenversicherung durch die Rente.
Türkisches Rentenrecht ist nicht mein Fachgebiet, aber sie sind in Deutschland Krankenversichert udn die zahlt eigentlich auch bei Aufenthalt in der Türkei.
GGf. noch eine Zusatzversicherung abschließen, aber ich denke in der türkei zahlt die türkische Versicherung.
Bei Erdogan ist doch alles besser, nur den Angehörigen der Gülen-Bewegung wird der Versicherungsschutz entzogen.
@wfwbinder Danke nochmal.
"Bei Erdogan ist doch alles besser, nur den Angehörigen der Gülen-Bewegung wird der Versicherungsschutz entzogen." warum dieser Sarkasmus?
- Weil ich ein sarkastischer Mensch bin, 2. Weil die türkischen Wähler durch die Wahl Erdogans gerade die Beziehungen Türkei-Deutschland(Europa) auf ein Niveau von vor 1970 zurück entwickeln und damit Menschen treffen, die 40 Jahre lang hart gearbeitet haben und einfach nur ihren Lebensabend genießen möchten. Vieles was für die Beziehungen von der Türkei nach Europa wichtig ist, wird zur Zeit torpediert. Z. B. wurde mindestens eine deutsche Schule in der Türkei geschlossen. Und die Deutsche Botschaft die dort der Träger war, ist wohl kaum von der Gülen-Bewegung unterwandert.
Hallo,
zum türkischen Recht kann ich nichts sagen.
Zunächst zur Auslandsreise-KV: Die gilt nur für kurze Aufenthalte, nicht für Länder mit Wohnsitz und vor allem nicht für chronische Erkrankungen. Sobald regelmäßige ärztliche Leistungen erforderlich werden, sitzen Deine Eltern auf dem trockenen.
Wenn Dein Vater 40 Jahre in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung war, hätte er bei Rentenbeginn in D versicherungspflichtig werden müssen als Rentner. Dabei werden die Beiträge von der Rente ei behalten. Passiert das nicht ? Er hätte dann auch Versicherungsschutz in der Türkei, auch bei Hauptwohnsitz dort. Die türkische Rente würde vermutlich auch eine zusätzliche Beitragszahlung in D erfordern.
Natürlich kann man auch doppelt krankenversichert sein. Aber man hat meist keinen Vorteil davon.
Viel Glück
Barmer
Hallo Barmer,
vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt :-/. Der AOK Mitarbeiter sagt, dass wenn er in der Türkei UND GLEICHZEITIG in Deutschland Rente bezieht MUSS er sich für eine "Gesetzliche Krankenversicherung" in einem der Länder entscheiden. Direktion der Anstalt für Soziale Sicherheit in der Türkei (kurz: SGK) sagt das gleiche.
Und du sagst das man auch doppelt krankenversichert sein kann... Erzähl mir bitte wie :-)
Vielen dank für deine Antwort im vorraus.
Gruß EM
Hallo Barmer,
vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt :-/. Der AOK Mitarbeiter sagt, dass wenn er in der Türkei UND GLEICHZEITIG in Deutschland Rente bezieht MUSS er sich für eine "Gesetzliche Krankenversicherung" in einem der Länder entscheiden. Direktion der Anstalt für Soziale Sicherheit in der Türkei (kurz: SGK) sagt das gleiche.
Und du sagst das man auch doppelt krankenversichert sein kann... Erzähl mir bitte wie :-)
Vielen dank für deine Antwort im vorraus.
Gruß EM
Hallo wfwbinder,
vielen Dank für die Antwort. Also sollten die eigtl. auch eine Krankenversicherung in der Türkei haben weil Sie ja die Rente auch dort beziehen oder?
Gehen wir mal davon aus das es klappt, kann es später zu Problemen kommen durch "falsche oder garnicth genannte Informationen"?
Vielen dank nochmals.
Gruß EM